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Landesentwicklungsplan NRW
Änderung des Landesentwicklungsplans NRW zum Ausbau Erneuerbarer Energie - Beschluss der Landesregierung Nordrhein-Westfalen vom 2. Juni 2023.
Ziel des Entwurfs der Änderungen des Landesentwicklungsplans Nordrhein-Westfalen (LEP NRW) ist die schnelle Umsetzung des Wind-an-Land-Gesetzes, welches die Sicherung weiterer Flächen für die Windenergie in Nordrhein-Westfalen erfordert. Zusätzlich verfolgt die Landesregierung hiermit das Ziel, die Flächenkulisse für Freiflächen-Solarenergie in Nordrhein-Westfalen maßvoll zu erweitern.
- Änderungsverfahren des Landesentwicklungsplans zum Ausbau der Erneuerbaren Energien
- Möglichkeit zur Abgabe einer Stellungnahme endet am 28. Juli 2023
- Öffentliche Bekanntmachung im Ministerialblatt.
Auf den Seiten des Ministeriums für Wirtschaft, Industrie, Klimaschutz und Energie des Landes NRW gibt es weitere Informationen und Unterlagen:
- Eckpunkte zur Änderung des Landesentwicklungsplans für eine nachhaltigere Flächenentwicklung
- aktuelle Fassung des Landesentwicklungsplans