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BESTÄNDE KREIS WIEDENBRÜCK
Am 18. Oktober 1816 wurde mit Wirkung zum 1. November 1816 der Kreis Wiedenbrück aus dem Amt Reckenberg, der Herrschaft Rheda und der Grafschaft Rietberg gebildet. Er bestand bis 1972. Mit dem sog. Bielefeld-Gesetz vom 24. Oktober 1972 wurde schließlich zum 1. Januar 1973 die Gründung des Kreises Gütersloh verfügt, in dem der Kreis Wiedenbrück aufging.
Das Kreisarchiv Gütersloh verwahrt über 6.200 Akten, Karten, Pläne und sonstige Unterlagen der ehemaligen Kreisverwaltung Wiedenbrück. Sie reichen von 1809 bis etwa 1973. Für eine Beschäftigung mit der Geschichte des ehemaligen Kreises Wiedenbrück bieten sie umfangreiches Forschungsmaterial.
Im Folgenden finden sie eine Übersicht einiger Bestände des Altkreises Wiedenbrück. Wenn Sie diese anklicken öffnet sich das dazugehörige Findbuch als PDF.