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Grundwasser
Das Grundwasser ist ein wesentlicher Teil des Wasserkreislaufes und von großer ökologischer und wasserwirtschaftlicher Bedeutung. Es stammt überwiegend aus Regenwasser, welches in den Boden versickert. Das Grundwasser ist ein bedeutendes Reservoir für die Trinkwasserversorgung und die Verwendung in Industrie und Landwirtschaft. Oberflächennah versorgt es Pflanzen mit Wasser und trägt zur Erhaltung von Feuchtgebieten bei. Es tritt in Quellen zu Tage und speist Bäche und Flüsse.
Um eine qualitativ und mengenmäßig guten Zustand zur sichern, enthält das Wasserrecht Bestimmungen zum Schutz des Wassers.
Eine Erlaubnis wird in folgenden Fällen benötigt:
- Entnahme von Grundwasser,
- Einleiten von Abwasser in das Grundwasser,
- Einbringen von Wärmesonden.
Nur wenn eine schädliche Verunreinigung oder eine sonstige nachteilige Veränderung des Grundwassers ausgeschlossen ist, kann eine Erlaubnis erteilt werden.
Ausnahmsweise keine Erlaubnis benötigt wird in folgenden Fällen wird:
- Entnahmen von Grundwasser außerhalb von Wasserschutzgebieten für den Haushalt
- zum Tränken von Vieh in der Landwirtschaft,
- zum Zwecke der gewöhnlichen Bodenentwässerung landwirtschaftlich, forstwirtschaftlich oder gärtnerisch genutzter Grundstücke oder in geringen Mengen zu einem vorübergehenden Zweck.
Trinkwasser und Wasserschutzgebiete
Brunnen für die Trinkwasserversorgung unterliegen besonderen Anforderungen. Näherer Informationen finden Sie in unserem Bereich Gesundheit.
Zum Schutz der öffentlichen Wasserversorgung werden Wasserschutzgebiete festgelegt. Erlaubte und nicht erlaubte Handlungen werden in den Schutzgebieten durch jeweilige Wasserschutzgebietsverordnungen geregelt.
Wasserschutzgebiete
Hier finden Sie Informationen zu Wasserschutzgebieten im Kreis Gütersloh
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Weitere Informationen und rechtliche Grundlagen
Kontakt und Ansprechpartner
Herr Dreier 05241/85-2602
Sachgebietsleitung untere Wasserbehörde