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Landschaftsplan Sennelandschaft
Der Landschaftsplan Sennelandschaft umfasst das Gebiet der Stadt Schloß Holte-Stukenbrock und Teile der Stadt Verl. Insgesamt ist das Plangebiet ca. 84 km² groß. Zu den landschaftlichen Besonderheiten gehören die Senne, der Holter Wald und die "Sennebäche".
- Allgemeines
- Entwicklungsziele
- Schutzausweisungen
- Entwicklungs-, Pflege- und Erschließungsmaßnahmen
- Karten und Texte
Allgemeines
Der Landschaftsplan trat am 27. April 1991 in Kraft.
Der Landschaftsplan beinhaltet:
- Entwicklungsziele für die Landschaft,
- Festsetzung besonders geschützter Teile von Natur und Landschaft,
- Entwicklungs-, Pflege und Erschließungsmaßnahmen.
Zum Landschaftsplan gehören zwei Karten (Entwicklungsziele / Festsetzungen) und ein Textteil.
Entwicklungsziele
Diese Ziele geben über den Schwerpunkt der im Plangebiet zu erfüllenden Aufgaben der Landschaftsentwicklung Auskunft. Sie haben den Status der "Behördenverbindlichkeit", d.h. sie sind bei allen behördlichen Entscheidungen, Planungen und Maßnahmen zu berücksichtigen.
So wurden zum Beispiel der Erhalt einer besonders schutzwürdigen und vielfältig ausgestatteten Landschaft sowie die Anreicherung der Landschaft mit naturnahen Strukturen wie Hecken und Baumreihen dargestellt.
Schutzausweisungen
Im Landschaftsplan Sennelandschaft wurden Flächen und Einzelobjekte in vier verschiedenen Kategorien unter Schutz gestellt.
a) Naturschutzgebiete
Im Landschaftsplan Sennelandschaft wurden sieben Naturschutzgebiete ausgewiesen. Der Holter Wald, mit ca. 612 ha das größte Naturschutzgebiet im Kreis Gütersloh, kam erst 2008 im Rahmen der ersten Änderung des Landschaftsplanes hinzu. Diese Änderung war erforderlich, um den Landschaftsplan an die Ziele der europäischen Fauna-Flora-Habitat-Richtlinie anzupassen. Da der Holter Wald als FFH-Gebiet ausgewiesen wurde, wurde er nun auch unter den Schutz eines Naturschutzgebietes gestellt.
b) Landschaftsschutzgebiet
Im Landschaftsschutzgebiet wurden im Bereich der "Trockensenne" Moränenrücken, Dünenzüge und Kastentäler geschützt. Im Bereich der "Feuchtsenne" stehen Bachläufe, feuchte Grünlandbereiche und die durch Wallhecken, Baumreihen und Ufergehölze gegliederte Landschaft unter Schutz.
c) Naturdenkmale
Als bedeutende Einzelobjekte wurden 19 Naturdenkmale ausgewiesen. Es handelt sich vor allem um Eichen oder Eichengruppen und Findlinge.
d) Geschützte Landschaftsbestandteile
Als Geschützte Landschaftsbestandteile wurden z.B. Wäldchen, Bachläufe und Baumgruppen ausgewiesen. Ein besonderer Geschützter Landschaftsbestandteil befindet sich in Liemke. Hier stehen alle Laubgehölzbestände (Wäldchen, Hecken und Baumreihen) außerhalb der engeren Hofbereiche unter Schutz.
Natürlich ist der Truppenübungsplatz Senne ebenfalls ein Gebiet mit vielen ökologisch wertvollen Biotopen und seltenen Arten. Diese haben sich auch unter dem Einfluss der militärischen Nutzung entwickelt. Aus diesem Grund konnte dieser Bereich aber nicht unter Schutz gestellt werden.
Entwicklungs-, Pflege- und Erschließungsmaßnahmen
Im Landschaftsplan Sennelandschaft wurden ganz konkrete Vorgaben gemacht, an welchen Stellen und durch welche Maßnahmen die Landschaft weiterentwickelt werden soll. Das Maßnahmenkonzept umfasst z.B. besondere Festsetzungen für die forstliche Nutzung von Wäldern, die Entwicklung von Gewässerrandstreifen oder die Anpflanzung von Gehölzen.
Karten und Texte
Die Entwicklungszielkarte und die Festsetzungskarte finden Sie unter den nachfolgenden Links.
Den Textteil des Landschaftsplanes finden Sie am Ende des Artikels zum Herunterladen.
Nutzer von Geografischen Informationssystemen finden hier außerdem eine Datei mit den Adressen von WMS-Diensten des Landschaftsplans.
Hier finden Sie die Karten:
Weitere Informationen zum Herunterladen:
- Text Entwicklungsziele
(PDF-Datei / 137,13 KB) - Text Festsetzungen
(PDF-Datei / 546,66 KB) - Text Entwicklungs-, Pflege- und Erschließungsmaßnahmen
(PDF-Datei / 419,34 KB) - Adresse der WMS-Dienste
(TXT-Datei / 461 Bytes)