Landschaftsplan Halle-Steinhagen

Der Landschaftsplan Halle-Steinhagen umfasst Bereiche der Stadt Halle und der Gemeinde Steinhagen südlich der B 68. Das Plangebiet ist etwa 102 km² groß. Zu den landschaftlichen Besonderheiten zählen die Feuchtwiesenschutzgebiete um Hörste und Brockhagen, die Bäche des Ostmünsterlandes sowie der Tatenhauser Wald.

Allgemeines

Gebiet des Landschaftsplans Halle-Steinhagen


Der Landschaftsplan trat am 15. Juni 2004 in Kraft.

Der Landschaftsplan beinhaltet:

  1. Entwicklungsziele für die Landschaft, 
  2. Festsetzung besonders geschützter Teile von Natur und Landschaft, 
  3. Entwicklungs-, Pflege und Erschließungsmaßnahmen.


Zum Landschaftsplan gehören zwei Karten (Entwicklungsziele / Festsetzungen) und ein Textteil.

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Entwicklungsziele

Diese Ziele geben über den Schwerpunkt der im Plangebiet zu erfüllenden Aufgaben der Landschaftsentwicklung Auskunft. Sie haben den Status der "Behördenverbindlichkeit", d.h. sie sind bei allen behördlichen Entscheidungen, Planungen und Maßnahmen zu berücksichtigen.

So wurden zum Beispiel der Erhalt einer besonders schutzwürdigen und vielfältig ausgestatteten Landschaft sowie die Anreicherung der Landschaft mit naturnahen Strukturen wie Hecken und Baumreihen dargestellt.

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Schutzausweisungen

Im Landschaftsplan Halle-Steinhagen wurden Flächen und Einzelobjekte in drei verschiedenen Kategorien unter Schutz gestellt. 

a) Naturschutzgebiete
Im Landschaftsplan Halle-Steinhagen wurden sieben Naturschutzgebiete ausgewiesen. Fünf von diesen Gebieten waren bereits vorher per Verordnung besonders geschützt, die Abgrenzung dieser Gebiete wurde überprüft und neu gefasst. Die Naturschutzgebiete stellen die strengste Schutzkategorie dar und tragen zum Erhalt der landschaftlichen Highlights bei. Drei Gebiete sind außerdem als FFH*-Gebiete Teil des europäischen Schutzgebietssystems.

*FFH = Fauna-Flora-Habitat

b) Landschaftsschutzgebiete
Im Rahmen des Landschaftsplanverfahrens wurde das bestehende Landschaftsschutzgebiet insgesamt überprüft und anhand landschaftlicher Gegebenheiten differenziert abgegrenzt. Zu jedem Landschaftsschutzgebiet wurden spezielle Regelungen getrofffen. Folgende vier Landschaftsschutzgebiete wurden im Landschaftsplan festgesetzt:
(1) Landschaftsschutzgebiet Ziffer 2.2.1 Halle-Steinhagen
(2) Landschaftsschutzgebiet Ziffer 2.2.2 Bäche des Ostmünsterlandes
(3) Landschaftsschutzgebiet Ziffer 2.2.3 Wälder des Ostmünsterlandes
(4) Landschaftsschutzgebiet Ziffer 2.2.4 Tatenhauser Wald

c) Naturdenkmale
Sechs Naturdenkmale (Bäume), die bereits durch Verordnung geschützt waren, wurden in den Landschaftsplan aufgenommen.

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Entwicklungs-, Pflege- und Erschließungsmaßnahmen

Durch diese Maßnahmen sollen allgemeine Ziele für die Entwicklung der Landschaft und für spezielle Bereiche des Landschaftsplangebietes erreicht werden. So wurden z.B. Bereiche dargestellt, die durch die Anpflanzung heimischer Gehölze weiter aufgewertet werden sollen.
Alle Maßnahmen setzen das Einverständnis der Grundstückseigentümer voraus.

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Karten und Texte

Die Entwicklungszielkarte und die Festsetzungskarte finden Sie unter den nachfolgenden Links.
Den Text des Landschaftsplans finden Sie am Ende des Artikels zum Herunterladen.

Nutzer von Geografischen Informationssystemen finden hier außerdem eine Datei mit den Adressen von WMS-Diensten des Landschaftsplans.

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Hier finden Sie die Karten:

Weitere Informationen zum Herunterladen: