Landschaftsplan Gütersloh

Der Landschaftsplan Gütersloh umfasst das Gebiet der Stadt Gütersloh sowie kleine Teile der Gemeinde Herzebrock-Clarholz (Emsniederung im Naturschutzgebiet Flugplatz Gütersloh) und der Stadt Verl (Dalkeniederung im Naturschutzgebiet Große Wiese). Das Plangebiet ist etwa 112,65 km² groß. Zu den landschaftlichen Besonderheiten zählen eine Vielzahl kleiner und mittlerer Bäche, die das Gebiet von Osten nach Westen durchfließen mit den zum Teil grünlandgeprägten, feuchten Bachauen. Andererseits finden sich im Stadtgebiet trockene Dünen, Heiderelikte und Trockenrasen. Auch der ehemalige Flugplatz Gütersloh, ein Nationales Naturerbe, ist Teil des Plangebiets.


Allgemeines

Der Landschaftsplan Gütersloh trat am 07.04.2021 in Kraft.

Er beinhaltet:

  1. Entwicklungsziele für die Landschaft
  2. Festsetzungen besonders geschützter Teile von Natur und Landschaft
  3. Entwicklungs-, Pflege- und Erschließungsmaßnahmen.

Zum Landschaftsplan gehören zwei Karten (Entwicklungsziele / Festsetzungen) und ein Textteil.



Entwicklungsziele

Die Entwicklungsziele sind Leitbilder für die Schwerpunkte der Landschaftsentwicklung im Plangebiet. Auch der Aufbau eines Biotopverbundsystems soll mit den Entwicklungszielen sichergestellt werden. Die Entwicklungsziele sind "behördenverbindlich", das heißt, sie müssen bei allen behördlichen Entscheidungen beachtet werden. Es werden neun verschiedene Teilräume mit unterschiedlichen Entwicklungszielen dargestellt.


Festsetzungen

Der wesentliche Inhalt der Festsetzungen sind die Schutzausweisungen. In den Schutzgebieten werden besonders wertvolle Teile von Natur und Landschaft geschützt. Im Landschaftsplan Gütersloh gibt es verschiedene Schutzgebietskategorien:

  •  6 Naturschutzgebiete
  •  2 Landschaftsschutzgebiete
  •  6 Naturdenkmale und
  •  18 Geschützte Landschaftsbestandteile.

Die Schutzgebietsabgrenzungen wurden im Verfahren mehrfach überprüft. Ihnen liegen naturschutzfachliche Kriterien zugrunde, z.B. Daten zu Vorkommen geschützter Arten, seltener Biotope, häufiger überschwemmter Flächen im Nahbereich von Gewässern, Bodentypen und Biotopverbundflächen.

Die Erhaltung und die weitere Entwicklung der Schutzgebiete und der übrigen Landschaft im Plangebiet soll mithilfe der Entwicklungs- Pflege- und Erschließungsmaßnahmen erfolgen.


Entwicklungs-, Pflege- und Erschließungsmaßnahmen

Der Landschaftsplan nennt eine Reihe von Maßnahmen. Der Kreis Gütersloh setzt dabei auf das Prinzip der Freiwilligkeit. In der Festsetzungskarte sind daher keine konkreten Flächen dargestellt, sondern größere Landschaftsräume, in denen sie umgesetzt werden sollen. Zu den Maßnahmen zählen z.B. die naturschutzgerechte, extensivierte Nutzung von landwirtschaftlichen Flächen, Artenschutzgewässer anzulegen, Fließgewässer zu renaturieren, standortgerechte Gehölze anzupflanzen oder Biotopstrukturen miteinander zu vernetzen.


Karten und Texte

Die Entwicklungszielekarte und die Festsetzungskarte können Sie sich in dieser Kartenanwendung ansehen:

Den Gesamttext des Landschaftsplans finden Sie hier:

Nutzer von Geografischen Informationssystemen können sich die Karten des Landschaftsplans direkt in ihr System einladen: