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Landschaftspläne im Überblick
Der Kreis Gütersloh ist aufgrund der Bestimmungen des Landesnaturschutzgesetzes aufgerufen, für sein Gebiet Landschaftspläne aufzustellen.
Aufstellungsverfahren
Die Landschaftsplanung dient dem Schutz, der Entwicklung und der Pflege unserer Landschaft. Sie stellt somit ein wesentliches Instrument der Umweltvorsorge dar.
Landschaftspläne werden durch den Kreistag nach einem umfangreichen Beteiligungsverfahren für die Bürger und Träger öffentlicher Belange in Form einer Satzung beschlossen. Erst nach ihrer Genehmigung durch die Bezirksregierung werden sie rechtskräftig.
Ein Landschaftsplan bezieht sich nur auf die freie Landschaft (baulicher Außenbereich).
Inhalte und Bestandteile
- Entwicklungszielekarte
Der Landschaftsplan enthält eine Karte mit den Entwicklungszielen. Diese Ziele geben Auskunft über den Schwerpunkt der im Plangebiet zu erfüllenden Aufgaben der Landschaftsentwicklung. Sie haben den Status der "Behördenverbindlichkeit", d. h. sie sind bei allen behördlichen Entscheidungen, Planungen und Maßnahmen zu berücksichtigen. - Festsetzungskarte
In konkreten Festsetzungen werden die zur Umsetzung der Entwicklungsziele erforderlichen Schutzgebiete mit Ver- und Geboten festgelegt. Die Festsetzungen des Landschaftsplans haben für jedermann unmittelbar gültige Wirkung. Zudem werden die erforderlichen Pflege- und Entwicklungsmaßnahmen dargestellt. Deren Umsetzung erfolgt freiwillig. - Textliche Darstellungen
Im Textteil werden die allgemeinen und besonderen Regelungen mit räumlichem Bezug zu den zeichnerischen Darstellungen und Festsetzungen in den Schutzgebieten formuliert.
Für den Kreis Gütersloh ist die nachhaltige land- und forstwirtschaftliche Nutzung ein wesentlicher Inhalt der Landschaftsplanung. Viele Ziele des Landschaftsplans können nur durch die Fortsetzung bestimmter Bewirtschaftungsmethoden erreicht werden. Durch die Angebote des Vertragsnaturschutzes können Betriebe zum Beispiel die extensive Grünlandnutzung fortführen.
Von besonderer Bedeutung sind zudem der Erhalt und die Entwicklung von Vielfalt, Eigenart und Schönheit von Natur und Landschaft. Dem Menschen sichert dies den notwendigen Erlebnis- und Erholungsraum in der Natur.
Rechtskräftige Landschaftspläne
Der Kreis Gütersloh hat bisher vier Landschaftspläne erarbeitet. Es handelt sich um die Landschaftspläne
- "Osning" im Bereich Borgholzhausen, Werther und in Teilbereichen von Halle, Steinhagen und Versmold
- "Sennelandschaft" im Bereich Schloß Holte-Stukenbrock und in Teilbereichen von Verl
- "Halle- Steinhagen" im Bereich dieser Orte soweit Teilbereiche nicht im LP "Osning" liegen
- "Gütersloh" im Bereich der Stadt Gütersloh und kleiner Teile von Herzebrock-Clarholz und Verl
Die Landschaftspläne "Sennelandschaft" und "Osning" wurden 2008 in Teilbereichen überarbeitet, um sie an die Ziele der europäischen Fauna-Flora-Habitat-(FFH-)Richtlinie anzupassen. Im Landschaftsplan "Halle-Steinhagen" sind die FFH-Bestimmungen bereits im Aufstellungsverfahren eingearbeitet worden.