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Neues Abfallwirtschaftskonzept
Das für den Kreis Gütersloh bestehende Abfallwirtschaftskonzept wurde 2024 fortgeschrieben.
Der Kreis sowie die 13 kreisangehörigen Kommunen sind als öffentlich-rechtlicher Entsorgungsträger für die Einsammlung, Beförderung und Verwertung der in ihrem Gebiet anfallenden Abfälle aus privaten Haushaltungen zuständig. Im Rahmen dieser Aufgabenerfüllung sind die öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträger verpflichtet, Abfallwirtschaftskonzepte über die Verwertung und Beseitigung der ihnen überlassenen Abfälle zu erstellen und in regelmäßigen Abständen fortzuschreiben.
Das Abfallwirtschaftskonzept steht nun für Sie als Vollversion bereit.
Weitere Informationen zum Herunterladen:
- Abfallwirtschaftskonzept
(PDF-Datei / 2,83 MB)