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Gewerbeabfallverordnung (GewAbfV) – Anwendung in der Praxis – gewusst wie?
Zur Umsetzung der fünfstufigen Abfallhierarchie gemäß Kreislaufwirtschaftsgesetz (KrWG) in der Praxis wurde 2017 die Gewerbeabfallverordnung (GewAbfV) novelliert. Dieses führt zu Änderungen in der Bewirtschaftung von gewerblichen Siedlungsabfällen sowie von Bau- und Abbruchabfällen. Dies bedeutet, dass für Erzeuger und Besitzer von gewerblichen Siedlungsabfällen, von bestimmten Bau- und Abbruchabfällen und für Betreiber von Vorbehandlungs- und Aufbereitungsanlagen bestimmte Regelungen eingehalten werden müssen.
Unter anderem betrifft dieses die Getrenntsammlungspflicht einschließlich der Dokumentation der Erfüllung und/oder der Abweichung von der Getrenntsammlungspflicht sowie die Vorbehandlungspflicht von Abfallgemischen [GewAbfV § 3 und § 4].
Ob Sie in Ihrem Betrieb und die bei Ihren Bauvorhaben anfallenden Abfälle auch gesetzeskonform erfassen, können Sie anhand der beiliegenden Checkliste ermitteln.