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Heimtierausweis für die Reise mit Hunden, Katzen und Frettchen in andere Mitgliedstaaten
Nicht nur die Zweibeiner müssen ihre Papiere vor dem Urlaub im Ausland in Ordnung bringen. Wenn Hund, Katze oder Frettchen mit auf Reisen gehen sollen, muss der Heimtierausweis im Gepäck sein. Mit Ablauf der Übergangsregelungen zum Heimtierausweis sind seit dem 1. Oktober 2004 die Vorschriften der Europäischen Union für Hunde, Katzen und Frettchen in vollem Maße gültig.
Das bedeutet, dass diese Tiere bei Reisen in andere Länder der Europäischen Union nur mitgenommen werden dürfen, wenn sie von einem ordnungsgemäß ausgefüllten Heimtierausweis begleitet sind. Ohne Ausweis drohen dem Liebling Quarantäne oder vorzeitige Heimreise. Noch strikter sind die Regelungen für tierische "Urlaubsbekanntschaften", die mit nach Hause genommen werden sollen. Dieser Schritt sollte wohl überlegt sein.
Zu den Regelungen im Einzelnen:
Der Heimtierausweis muss die Angaben zum Besitzer, zur eindeutigen Kennzeichnung des Tieres (Beschreibung des Tieres, Mikrochip oder gut lesbare Tätowierung) und zur gültigen Tollwutimpfung enthalten. Weitergehende Anforderungen gelten lediglich für die EU-Länder Irland, Malta, Schweden und Vereinigtes Königreich, für die zusätzlich zur Tollwutimpfung auch eine Blutprobe zum Nachweis der Wirksamkeit der Impfung und Wartefristen nach Impfung und Blutprobe, sowie tierärztliche Behandlung gegen bestimmte Parasiten erforderlich sind.
Ausgestellt werden Heimtierausweise von den dazu ermächtigten praktizierenden Tierärzten (im Kreis Gütersloh sind alle niedergelassenen Tierärzte mit Kleintierpraxis zur Ausstellung der Ausweise ermächtigt worden). Die "alten" Impfpässe können unter Umständen übergangsweise als Heimtierausweis anerkannt werden, wenn die letzte Tollwutimpfung vor dem 1. Oktober 2004 durchgeführt wurde und nicht länger als ein Jahr zurückliegt, sowie alle für den Heimtierausweis erforderlichen Angaben im alten Impfpass enthalten sind. Es wird jedoch auch in diesem Fall empfohlen, sich vor einer Reise den neuen Heimtierausweis ausstellen zu lassen, um Nachfragen und Probleme bei der Reise zu vermeiden.
Wichtig: Der Heimtierausweis gilt prinzipiell nur für Reisen innerhalb der EU. Bei Reisen in andere Länder sind deren Vorschriften weiterhin zu beachten. Für die Rückreise oder Einfuhr in die EU (außer Irland, Malta, Schweden und Vereinigtes Königreich, für die auch hier Sondervorschriften gelten) aus Nicht-EU-Ländern gelten je nach dortiger Tollwutsituation unterschiedliche Anforderungen:
1. Für Nachbarländer, die den gleichen Tollwutstatus wie die EU haben (Andorra, Island, Liechtenstein, Monaco, Norwegen, San Marino, Schweiz, Vatikanstaat) ist der Heimtierausweis ausreichend.
2. Für Drittländer, die Tollwut-frei sind oder deren Tollwutsituation von der EU als zufriedenstellend eingestuft wurde (z.B. Australien, Kanada, Kroatien, Neuseeland, USA) reichen der Heimtierausweis (für Rückreise) oder ein besonderes tierärztliches Dokument zur Bestätigung der Kennzeichnung des Tieres und der gültigen Tollwutimpfung (für Einfuhr)
3. Strenge Auflagen gelten für die Einreise/Wiedereinreise aus Nicht-EU-Ländern mit unklarer oder bedenklicher Tollwutsituation (=alle Länder, die nicht von der EU wie unter 2. genannt eingestuft sind, z.B. Rumänien, Bulgarien, Türkei, Länder der ehemaligen Sowjetunion): sollen Tiere in den Urlaub in diese Länder mitgenommen werden, muss rechtzeitig vor der Reise eine Blutprobe zum Nachweis der Wirksamkeit der Tollwutimpfung untersucht und das Ergebnis im Heimtierausweis eingetragen werden.
Sollen Tiere aus diesen Ländern eingeführt werden, muss die Blutprobe frühestens 30 Tage nach der Tollwutimpfung und mindestens drei Monate vor der geplanten Einfuhr entnommen und in einem von der EU anerkannten Labor untersucht worden sein. Zusätzlich ist eine amtliche Bescheinigung über die Einhaltung der entsprechenden Vorschriften erforderlich.
Tiere, die entgegen den geltenden Bestimmungen verbracht wurden, müssen auf Kosten des Besitzers in das Herkunftsland zurückgesendet, in amtlicher Quarantäne untergebracht oder können, wenn diese beiden Alternativen nicht möglich sind, notfalls sogar getötet werden!
Weitere Informationen zu diesem Thema erhalten Sie bei Ihrem Tierarzt oder bei der Abteilung Veterinärwesen und Lebensmittelüberwachung des Kreises Gütersloh.
Nähere Details sind auch auf der Homepage des Bundesministeriums für Verbraucherschutz, Ernährung und Landwirtschaft (www.verbraucherministerium.de; Rubrik Tiergesundheit/Reisen mit Tieren: Länderlisten, Vordrucke für Bescheinigungen, Links zu den entsprechenden EU-Vorschriften) und der Homepage der Bundestierärztekammer(www.bundestieraerztekammer.de) veröffentlicht.
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