Anzeigepflichtige Tierseuchen

In der aufgrund des § 10 des Tierseuchengesetzes erlassenen "Verordnung über anzeigepflichtige Tierseuchen" sind alle in Deutschland z. Z. anzeigepflichtigen Tierseuchen aufgeführt (Auflistung der Seuchen s. unten).

Bild: Schwein

Es handelt sich dabei um Seuchen, die z. B. wegen hoher Sterblichkeit oder starker Ausbreitungstendenz eine volkswirtschaftliche Bedeutung haben
(z. B. Europäische Schweinepest, Maul- und Klauenseuche) oder die menschliche Gesundheit gefährden (Zoonosen, wie z. B. Tollwut und Psittakose) und bei denen der Besitzer sich gegen ein übergreifen der Seuchen auf seinen Bestand und gegen auftretende Schäden nicht schützen kann.
Zu den anzeigepflichtigen Seuchen gehören auch einige Seuchen, die in Deutschland nicht oder nicht mehr auftreten, deren Anzeigepflicht jedoch wegen supranationaler Bestimmungen (z. B. EG-Recht) erforderlich ist. Die Anzeigepflicht selber ist in § 9 Tierseuchengesetz näher geregelt; zur Anzeige ist ein bestimmter Personenkreis verpflichtet, nämlich der Tierbesitzer und jeder, der für einen Tierbesitzer dessen Tiere beaufsichtigt oder in Obhut hat
(z. B. Schäfer), sowie alle Personen, die berufsmäßig mit Tieren zu tun haben (also z. B. Tierärzte, Besamungstechniker, Fleisch- und Geflügelfleisch-kontrolleure, Schlachter usw.). Wichtig ist in diesem Zusammenhang, daß nicht nur der Ausbruch der Seuchen, sondern bereits der Verdacht des Ausbruchs angezeigt werden muß. Die Anzeige muß unverzüglich bei der zuständigen Behörde erfolgen. Zusätzlich müssen die kranken oder verdächtigen Tiere von fremden Tieren ferngehalten werden.
Wer gegen diese Vorschrift verstößt, kann mit einer Geldbuße von bis zu 25.000 € belegt werden. Außerdem entfällt der Anspruch auf Entschädigung für Tierverluste, wenn der Tierbesitzer die Anzeige nicht oder nicht unverzüglich erstattet hat.

Folgende Tierseuchen sind anzeigepflichtig:

1. Affenpocken

1a. Afrikanische Pferdepest

2. Afrikanische Schweinepest

2a. Amerikanische Faulbrut

3. Ansteckende Blutarmut der Einhufer

3a. Ansteckende Blutarmut der Lachse

4. Ansteckende Schweinelähmung (Teschener Krankheit

5. Aujeszkysche Krankheit

5a. Befall mit dem Kleinen Bienenbeutenkäfer (Aethina tumida)

5b. Befall mit der Tropilaelaps-Milbe

6. Beschälseuche der Pferde

7. Blauzungenkrankheit

8. Bovine Herpesvirus Typ 1-Infektion (alle Formen)

8a. Bovine Virus Diarrhoe

9. Brucellose der Rinder, Schweine, Schafe und Ziegen

9a. Ebola-Virus-Infektion

9b. Epizootische Hämorrhagie der Hirsche

9c. Epizootische Hämatopoetische Nekrose

9d. Epizootisches Ulzeratives Syndrom

10. Enzootische Leukose der Rinder

11. Geflügelpest

12. Infektion mit Bonamia exitiosa

12a. Infektion mit Bonamia ostreae

12b. Infektion mit Marteilia refringens

12c. Infektion mit Microcytos mackini

12d. Infektion mit Perkinsus marinus

12e. Infektion mit dem West-Nil-Virus bei einem Vogel oder Pferd

13. Infektiöse Hämatopoetische Nekrose der Salmoniden

14. Koi Herpesvirus-Infektion der Karpfen

15. Lumpy-skin-Krankheit (Dermatitis nodularis)

16. Lungenseuche der Rinder,

17. Maul- und Klauenseuche,

18. (weggefallen)

19. Milzbrand,

20. Newcastle-Krankheit

20a. Niedrigpathogene aviäre Influenza bei einem gehaltenen Vogel

21. Pest der kleinen Wiederkäuer

21a. Pferdeenzephalomyelitis (alle Formen)

22. Pockenseuche der Schafe und Ziegen

23. Psittakose

24. Rauschbrand

25. Rifttal-Fieber

26. Rinderpest

27. Rotz

28. Salmonellose der Rinder

29. Schweinepest

30. (weggefallen)

31. (weggefallen)

32. Stomatitis vesicularis

32a. Taura-Syndrom

33. Tollwut

34. Transmissible Spongiforme Enzephalopathie (alle Formen)

35. Trichomonadenseuche der Rinder

36. Tuberkulose der Rinder (Mykobakterium bovis und Mykobakterium caprae)

37. Vesikuläre Schweinekrankheit

38. Vibrionenseuche der Rinder

39. Virale Hämorrhagische Septikämie der Salmoniden

40. Weißpünktchenkrankheit der Krebstiere

41. Yellowhead Disease

Schweinezucht

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