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Registrierung eines Betriebes nach § 2a Bedarfsgegenständeverordnung:
Unternehmer, die Lebensmittelbedarfsgegenstände herstellen, behandeln oder in den Verkehr bringen, sind verpflichtet sich bei der zuständigen Behörde zu registrieren. Die Meldung kann entweder
über den unten aufgeführten Online-Service oder
mit dem ausgefüllten Formular per Post an Kreis Gütersloh, Abt. Veterinärwesen und Lebensmittelüberwachung, Goethestr. 12, 33330 Gütersloh
durchgeführt werden.
Unternehmer sind…
alle Unternehmungen mit dem Ziel der Produktion, der Verarbeitung und dem Vertrieb von Bedarfsgegenständen oder damit zusammenhängender Tätigkeiten. Dabei ist es gleichgültig, ob diese auf Gewinnerzielung ausgerichtet sind oder nicht und ob es sich um einen mehr oder weniger komplexen Betrieb oder um eine Einzelperson handelt.
Lebensmittelbedarfsgegenstände sind…
u. a. Gegenstände, die dazu bestimmt sind, mit Lebensmitteln in Berührung zu kommen oder bei denen dies bei normaler Verwendung vorhersehbar ist.
Beispiele sind Produkte für:
- Lagerung und Transport: unter anderem Vorratsdosen, Brotkasten, Gefrierbeutel, Flaschen für verschiedene Getränke, aber auch Silos für die Lagerung von Mehl, Tankwagen für Milch, Wein-/Bierfässer
- Zubereiten und Behandeln von Lebensmitteln: unter anderem Töpfe, Pfannen, Kochlöffel, Fleischwolf, Kaffee- und Gewürzmühle, Kaffee- und Teefilter
- Verpacken von Lebensmitteln: unter anderem Frischhalte-/Aluminiumfolie, Brötchentüten, Jutesäcke, Einwickelpapier, Konservendosen, Twist-off Verschlüsse
- Verzehr von Lebensmitteln: unter anderem Besteck, Trinkgläser, Teller, Tassen, Pappen für Würstchen, Grillschalen