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Amtliche Kontrollen in der Primärproduktion von Lebensmitteln nicht tierischen Ursprungs
Landwirte, die Lebensmittel pflanzlichen Ursprungs (auch Obst und Gemüse) erzeugen, müssen die einzelnen ihrer Kontrolle unterstehenden Betriebe, die auf einer der Stufen der Produktion, der Verarbeitung oder des Vertriebs von Lebensmitteln tätig sind, dem Lebensmittelüberwachungsamt des Kreises zwecks Registrierung melden.
Artikel 6 Absatz 2 der Europäischen Verordnung über Lebensmittelhygiene. Diese Verpflichtung gilt insbesondere dann, wenn Obst und Gemüse erzeugt wird, das überwiegend roh verzehrt wird.
Diese Registrierung der Betriebe und die Kooperation der Lebensmittelunternehmer sind erforderlich, damit die zuständigen Behörden die amtlichen Kontrollen wirksam durchführen können.
Hintergrund für diesen Aufruf zur Registrierung ist ein Besuch der Europäischen Lebensmittelbehörde, bei dem das System der amtlichen Lebensmittelüberwachung in Bezug auf Hygienekontrollen im Bereich der Primärerzeugung von Lebensmitteln nicht tierischer Herkunft geprüft wurde und diesbezügliche Mängel festgestellt wurden.
Lebensmittel pflanzlicher Herkunft werden in vielfältiger Weise verzehrt und sind Bestandteil fast aller Speisen und Gerichte. Die Europäische Kommission hat seit 2011 über 400 Schnellwarnmeldungen registriert, bei denen krankheitserregende Keime auf Obst und Gemüse festgestellt wurden und die in vielen Fällen Auslöser für lebensmittelbedingte Krankheitsausbrüche waren.
Vor diesem Hintergrund werden bereits vor der Ernte pflanzlicher Lebensmittel Kontrollen durch die amtliche Lebensmittelüberwachung in den Erzeugerbetrieben notwendig. Allerdings liegen der amtlichen Lebensmittelüberwachung die Daten der Erzeugerbetriebe oftmals nicht vor.
Der Meldebogen zur Registrierung von Lebensmittelbetrieben ist nachstehend zum Herunterladen bereitgestellt.
Weitere Informationen zum Herunterladen:
- Meldebogen nach Art.6 VO (EG) 852-2004
(PDF-Datei / 22,92 KB)