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LEBENSMITTEL
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Kontakt & Dienstleistungen
Serviceportal Kreis Gütersloh
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Verbraucherbeschwerde
Wenn Sie den Verdacht haben, dass der Verzehr von Lebensmitteln oder der Kontakt mit Bedarfsgegenständen (Kosmetik, Schmuck, Geschirr) Ihre Gesundheit beeinträchtigt oder Sie sich durch die Angaben auf einem Produkt getäuscht fühlen, können Sie sich mit einer Verbraucherbeschwerde an uns wenden.
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Lebensmittelüber-wachung: Ziele und Durchführung
Hier werden Sie über die Lebensmittelüberwachung informiert.
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Dioxin: Meldepflicht von Untersuchungs-ergebnissen
Lebensmittel- und Futtermittelunternehmer sind verpflichtet, alle ihnen vorliegenden Untersuchungsergebnisse auf Dioxine, dioxinähnliche und nicht dioxinähnliche polychlorierte Biphenyle den zuständigen Behörden mitzuteilen.
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Meldepflicht für alle, die Tätigkeiten im Bereich des LFGB ausüben wollen
Lebensmittelunternehmer sind nach dem EU-Recht (Artikel 6 Verordnung (EG) 852/2004) verpflichtet, sich bei der zuständigen Lebensmittelüberwachungsbehörde registrieren zu lassen. Hierzu bitte den Meldebogen nutzen.
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Amtliche Kontrollen in der Primärproduktion von Lebensmitteln nicht tierischen Ursprungs
Landwirte, die Lebensmittel pflanzlichen Ursprungs (auch Obst und Gemüse) erzeugen, müssen die einzelnen ihrer Kontrolle unterstehenden Betriebe, die auf einer der Stufen der Produktion, der Verarbeitung oder des Vertriebs von Lebensmitteln tätig sind, dem Lebensmittelüberwachungsamt des Kreises zwecks Registrierung melden. Landwirte, die Lebensmittel pflanzlichen Ursprungs (auch Obst und Gemüse) erzeugen, müssen die einzelnen ihrer Kontrolle unterstehenden Betriebe, Diese Verpflichtung gilt insbesondere dann, wenn Obst und Gemüse erzeugt wird, das überwiegend roh verzehrt wird.
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![Akten im Regal Akten im Regal](https://www.kreis-guetersloh.de/adobestock-bilder/antraege-formulare-ordner/2013-01-30-akten-harald07-fotolia-8439125-xs.jpg?cid=cd9.1rc5&resize=0500cf%3a295x)
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Registrierung eines Betriebes nach § 2a Bedarfsgegenständeverordnung
durchgeführt werdenUnternehmer, die Lebensmittelbedarfsgegenstände herstellen, behandeln oder in den Verkehr bringen, sind verpflichtet sich bei der zuständigen Behörde zu registrieren. Die Meldung kann entweder über den unten aufgeführten Online-Service oder mit dem ausgefüllten Formular per Post an Kreis Gütersloh, Abt. Veterinärwesen und Lebensmittelüberwachung, Goethestr. 12, 33330 Gütersloh
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