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Tierarzneimittelüberwachung
Überwachung des Erwerbs, der Abgabe und der Anwendung von Tierarzneimitteln aller am Tierarzneimittelverkehr beteiligten Personen. Hierzu gehören:
· Tierhalter, insbesondere Nutztierhalter
· Tierheilpraktiker
· praktizierende Tierärzte
Außerdem wird der Einzelhandel mit freiverkäuflichen Tierarzneimitteln in Zoofachgeschäften und im Landhandel überwacht.
Die Tierarzneimittelüberwachung ist ein wesentlicher Teil des gesundheitlichen Verbraucherschutzes. Ihr Ziel ist die Gewährleistung der Sicherheit im Umgang mit Tierarzneimitteln. Sie erstreckt sich auf die Herstellung, den Handel, die Abgabe und die Anwendung von Tierarzneimitteln sowie auf den Verkehr mit Betäubungsmitteln. Ihr unterliegen somit pharmazeutische Unternehmen, Großhändler, tierärztliche Hausapotheken, Tierheilpraxen und Tierhaltungen.
Antibiotika
Die Halter von Masttieren (Rinder, Schweine, Hähnchen und Puten) sind seit dem 01.07.2014 verpflichtet, Tierzahlen und eingesetzte Antibiotikaanwendungen halbjährlich zu melden. Ziel der Auswertung und der Umsetzung von Maßnahmen ist die Minimierung des Antibiotikaeinsatzes.
Informationen zur Antibiotikadatenbank:
Informationen des Bundesministeriums für Ernährung und Landwirtschaft (BMEL)
Informationen für Tierhalter
Leitfaden orale Anwendung von Tierarzneimitteln im Nutztierbereich
Tierarzneimittelbroschüre des Umweltbundesamtes für Landwirtinnen und- wirte
Information des BMEL im Rahmen des Modell- und Demonstrationsvorhabens Tierschutz
Informationen für Tierärzte
· Formular Anzeige des Betriebs einer tierärztlichen Hausapotheke
Leitfaden orale Anwendung von Tierarzneimitteln im Nutztierbereich
Tierarzneimittelbroschüre des Umweltbundesamtes für Tierärztinnen und -ärzte
Informationen für Tierheilpraktiker
· Formular Anzeige der Teilnahme am Verkehr mit Tierarzneimitteln durch Tierheilpraktiker
Weitere Informationen: