Informationen zu Futtermitteln

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Verfütterung von fischmehlhaltigen Futtermitteln

Fischmehlhaltige Futtermittel:

  • Seit 10.04. 2001 ist die Verfütterung an Nicht-Wiederkäuer wieder erlaubt (2. Verordnung zur Änderung der Fütterungsverbotsverordnung vom 29.03.2001)
  • Amtliche Genehmigung erforderlich für: Betriebe, die gleichzeitig Wiederkäuer und andere Nutztierarten halten.
  • Anträge können bei der Abteilung Veterinärwesen und Lebensmittelüberwachung gestellt werden.

Fischmehl darf als Einzelfuttermittel weiterhin nicht verfüttert werden.

kuhstall

 








Tierarzneimittel

Umfangreiche Änderungen im Tierarzneimittelrecht zu erwarten

Die geplanten Änderungen im Tierarzneimittelrecht sollen noch vor der parlamentarischen Sommerpause beraten und im Bundesrat beschlossen werden.
Die voraussichtlichen Änderungen erfolgen in Bereichen, die Landwirte und Tierärzte betreffen:

1. Erlaubnispflicht für tierärztliche Hausapotheken
2. Abgabe und Verschreibung von Fütterungsarzneimitteln
3. Behandlungsdokumentation in dem neu zu erstellenden Stallbuch
4. Herstellung von Tierarzneimitteln durch Tierärzte
5. Abgabe von Tierarzneimitteln an Tierhalter

Weitere Informationen: