Antrag zur Registrierung für Landwirte als Futtermittelunternehmer

Nach der Futtermittelhygiene-Verordnung sind Futtermittelunternehmer verpflichtet, alle ihrer Kontrolle unterstehenden Betriebe zwecks Registrierung und ggf. Zulassung zu melden.

Feldarbeit


Verordnung (EG) Nr. 183/2005 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 12. Januar 2005 mit Vorschriften für die Futtermittelhygiene (Futtermittelhygiene-Verordnung)

Nach der Futtermittelhygiene-Verordnung sind Futtermittelunternehmer verpflichtet, alle ihrer Kontrolle unterstehenden Betriebe zwecks Registrierung und ggf. Zulassung zu melden.



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