- Aktuelles
- Themen
- Tiere & Lebensmittel
- Ordnung
- Bevölkerungsschutz
- Auto, Verkehr & Mobilität
- Geoinformation, Kataster und Vermessung
- Gesundheit
- Bauen, Wohnen, Immissionen
- Jugend
- Bildung
- Kommunales Integrationszentrum
- Kommunales Integrationszentrum Kreis Gütersloh
- Team des Kommunalen Integrationszentrums
- Aktuelles aus dem Kommunalen Integrationszentrum
- Integrationskonzept
- Integration durch Bildung
- Integration als Querschnittsaufgabe
- Kommunales Integrationsmanagement (KIM NRW)
- KOMM-AN NRW Förderung
- Wegweiser Integration im Kreis Gütersloh
- Soziales
- Jobcenter Kreis Gütersloh
- Energie & Klima
- Energie & Klima aktuell
- Integriertes Klimaschutzkonzept
- Klimafolgenanpassung
- Klimaschutz - Projekte und Aktivitäten
- Bauen+Sanieren+Energieberatung
- Solardachkataster
- Gründachkataster
- Klimabildung
- Online-Energiesparratgeber
- Geförderte Maßnahmen
- Erneuerbare Energien
- Energiesparen im Haushalt
- Mobilität - Strategie und Berichte
- Mobilität - Projekte und Aktivitäten
- Umwelt
- Wasser
- Unser Kreis
Persönliches Budget
Mit dem Persönlichen Budget haben Menschen mit Behinderungen die Möglichkeit, selbstbestimmt und gleichberechtigt am gesellschaftlichen Leben teilzunehmen. Seit dem 1. Januar 2008 besteht ein Rechtsanspruch auf diese Leistungsform.
Das Persönliche Budget gibt Leistungsempfängern die Wahlfreiheit: auf Antrag bei den Rehabilitationsträgern können sie zwischen einer Geldleistung oder einem Gutschein wählen. Diese treten an die Stelle der bisherigen Sachleistungen (z.B. in Form von ambulanter Wohnbetreuung, freizeitbegleitenden Maßnahmen oder Pflegesachleistungen). Statt der bisherigen Sachleistungen erhält der behinderte Mensch von einer Stelle ein Budget ausgezahlt, mit dem er sich die für ihn notwendigen Leistungen selber einkaufen kann. Er tritt somit den Anbietern von Teilhabeleistungen behinderter Menschen als Auftragnehmer und Kunde entgegen.
Sind im Einzelfall mehrere Leistungsträger beteiligt, kann ein Persönliches Budget trägerübergreifend erbracht werden, so dass der Budgetteilnehmer die Geldleistung "wie aus einer Hand" erhält. Das Persönliche Budget steht grundsätzlich für alle notwendigen Leistungen zur Verfügung. Es kann sich dabei beispielsweise um Arznei-, Verbands-, Heil- und Hilfsmittel, Arbeitsassistenz oder Kraftfahrzeughilfe handeln. Ebenfalls abgedeckt werden: Hilfen zur Teilhabe am gemeinschaftlichen und kulturellen Leben, Frühförderung bei behinderten Kindern sowie Hilfen zum selbstbestimmten Wohnen in betreuten Wohnmöglichkeiten. Darüber hinaus können Pflegeleistungen der Pflegeversicherung und der Sozialhilfe sowie Krankenkassenleistungen mit dem Persönlichen Budget bestritten werden.
Bitte beachten Sie:
Bei dem Persönlichen Budget handelt es sich nicht um eine eigenständige Leistung. Lediglich die FORM der Hilfe ist anders als bei einer reinen Sachleistung. Stellen Sie Ihren Antrag bei einem Rehabilitationsträger, von dem Sie bereits Leistungen beziehen. Schildern Sie genau, welche Art von Hilfe Sie beantragen möchten. Wenn Sie sich nicht sicher sind, wenden Sie sich an eine Beratungsstelle bzw. Gemeinsame Servicestelle in Ihrer Nähe (Link mit Suchfunktion s.u.).