INKLUSION


Die UN-Konvention über die Rechte behinderter Menschen ist am 3. Mai 2008 in Deutschland in Kraft getreten. Sie fordert die soziale Gemeinschaft auf, gesellschaftliche Lebensräume inklusiv, das heißt so zu gestalten, dass jeder Mensch teilhaben kann.

Die Umsetzung der UN-Konvention über die Rechte von Menschen mit Behinderung wird meistens nahezu einseitig mit dem Blick auf die gemeinsame Beschulung von behinderten und nicht behinderten Kindern betrachtet. Dies ist aus kommunaler Sicht nachvollziehbar, da für Kommunen als Träger - sowohl der allgemeinen Schulen als auch der Förderschulen - eine erhebliche Veränderung bei einer Abschaffung oder deutlichen Einschränkung des Förderschulsystems eintreten würde.

Das kreisweites Inklusionskonzept wird jedoch weit über alle Aspekte der Förderung von Kindern im Bildungsbereich hinausgehen.

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