Sprengstoffangelegenheiten für den privaten Bereich

Seit dem 22.02.2000 sind die Kreisordnungsbehörden für die Bearbeitung von Sprengstoffangelegenheiten im privaten Bereich zuständig.

Dieser umfasst z. B. Sport- und Böllerschützen sowie Jäger, die ihre Patronen selbst wiederladen wollen. Für den gewerblichen Bereich ist die Bezirksregierung des Wohnortes zuständig. Wer explosionsgefährliche Gegenstände im privaten Bereich erwerben oder mit ihnen umgehen will, bedarf einer Erlaubnis nach § 27 des Sprengstoffgesetzes. Der Umgang mit explosionsgefährlichen Stoffen ohne eine solche Erlaubnis kann mit einer Geldbuße bis zu 50.000,00 € geahndet werden.

 

Voraussetzungen für die Erteilung einer sprengstoffrechtlichen Erlaubnis sind die Nachweise über das Bedürfnis und die Fachkunde. Der Bedürfnisnachweis ist z. B. in Form eines Jagdscheines oder durch eine Mitgliedschaft in einer schießsportlichen Vereinigung zu erbringen. Die Fachkunde kann entweder durch ein Zeugnis über die Teilnahme an einem staatlichen oder staatlich anerkannten Lehrgang für die beabsichtigte Tätigkeit (z.B. Wiederladen von Patronen) oder durch eine Prüfung vor der zuständigen Behörde nachgewiesen werden.

 

Die Zulassung zu einem solchen Lehrgang bzw. Prüfung setzt jedoch die Zuverlässigkeit voraus. Diese ist bei der zuständigen Behörde in Form einer Unbedenklichkeitsbescheinigung zu beantragen. Einen entsprechenden Antrag finden Sie weiter unten. Die Gebühren für eine Unbedenklichkeitsbescheinigung betragen derzeit zwischen 55,00 € und 455,00 €, abhängig vom Verwaltungsaufwand durch z. B. Auswertung von Akten bei früheren Straftaten oder OWiG-Verfahren.

Ansprechpartner

Herr Brüning

Tel.: 05241/ 85-2223
Fax: 05241/ 85-32223
eMail: Ordnung@kreis-guetersloh.de

Herr Loibl

Tel.: 05241/ 85-2220
Fax: 05241/ 85-32220
eMail: Ordnung@kreis-guetersloh.de

Postanschrift:
Kreis Gütersloh
33324 Gütersloh

Hausanschrift:
Herzebrocker Str. 140
33334 Gütersloh


Weitere Informationen zum Herunterladen:

alle Dienstleistungen zu diesem Thema (Serviceportal der Abteilung Sicherheit und Ordnung des Kreises Gütersloh)