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Gewerbeerlaubnis für das Bewachungsgewerbe
Gewerbeerlaubnis für das Bewachungsgewerbe
Wer selbständig als natürliche Person oder in Form einer juristischen Person (zum Beispiel GmbH, AG) Leben oder Eigentum fremder Personen bewachen will, muss eine Erlaubnis besitzen. Die Bewachung eigenen Eigentums ist erlaubnisfrei.
Bewachungspersonal
Der Gewerbetreibende darf für die Bewachung nur Personen einsetzen, die zuverlässig, fachkundig und volljährig sind. Er ist verpflichtet, dass für einen Einsatz vorgesehene Personal vor dem ersten Einsatz durch die zuständige Behörden überprüfen zu lassen.
Detektive
Private Ermittler, die über Observation hinaus keine ausdrückliche Bewachung von Gegenständen oder Personen vornehmen, benötigen keine Erlaubnis, sondern müssen nur das Gewerbe anmelden. Der selbständige Warenhausdetektiv bewacht dagegen den Warenbestand im Kaufhaus und muss deshalb eine Erlaubnis haben.
Zur Bearbeitung Ihres Antrages auf Erteilung einer Bewachungserlaubnis werden folgende Unterlagen benötigt:
- Antrag auf Erteilung einer Bewachungserlaubnis
- Personalausweis oder Reisepass
- Bescheinigung in Steuersachen des zuständigen Finanzamtes (Bei einer natürlichen Person für den Antragsteller und bei einer juristischen Person für alle Vertretungsberechtigten (z.B. Geschäftsführer) sowie weitere auf die Geschäftsführung Einfluss nehmende (z.B. Gesellschafter))
- Unbedenklichkeitsbescheinigung der Gemeindekasse des Wohnortes
- Nachweis über den Abschluss einer Haftpflichtversicherung mit folgenden Deckungssummen:
für Personenschäden 1.000.000,00 Euro
für Sachschäden 250.000,00 Euro
für das Abhandenkommen bewachter Sachen 15.000,00 Euro
für reine Vermögensschäden 12.500,00 Euro
- Nachweis der erforderlichen Sachkunde
- zusätzlich bei juristischen Personen:
- Handelsregisterauszug
- Gesellschaftsvertrag
Die Meldung zur Zuverlässigkeitsüberprüfung von Wachpersonen erfolgt nur noch über das Bewacherregister (www.bewacherregister.de)!
Der Gebührenrahmen liegt für die
- Entscheidung über die Erlaubnis zur Ausübung des Bewachungsgewerbes bei 250 bis 5.000 Euro,
- Erteilung nachträglicher Auflagen, Änderung oder Ergänzung bestehender Auflagen zur Erlaubnis zur Ausübung des Bewachungsgewerbes bei 100 bis 1.000 Euro,
- Entscheidung über die Zulassung von Wachpersonal (Zuverlässigkeitsprüfung) bei 60 bis 500 Euro.
Rechtsgrundlagen
- Gewerbeordnung (GewO)
- Bewachungsverordnung (BewachV)
- Gebührengesetz für das Land NRW (GebG NRW)
- Allgemeine Verwaltungsgebührenordnung (AVerwGeb NRW) -
Ansprechpartner
Herr Loibl
Tel.: 0 52 41 / 85 2220
Fax: 0 52 41 / 85 32 2220
eMail: Gewerbe@kreis-guetersloh.de
Hausanschrift
Kreishaus Gütersloh - Bauteil 6
Herzebrocker Straße 140
33334 Gütersloh
Postanschrift
Kreis Gütersloh
33324 Gütersloh
Weitere Informationen zum Herunterladen:
- Antrag auf Erteilung einer Erlaubnis nach § 34a Gewerbeordnung (Bewacher)
(PDF-Datei / 200,8 KB)