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Bekämpfung der Schwarzarbeit
Schwarzarbeit stellt für die gesamte Wirtschaft, insbesondere für das Handwerk, ein Problem dar. Illegale Beschäftigung und Schwarzarbeit sind keine Kavaliersdelikte. Sie vernichten Arbeitsplätze, schließen Unternehmen von fairer Konkurrenz aus und bringen den Staat um Steuern und Sozialversicherungsbeiträge.
Für die Bekämpfung der Schwarzarbeit sind verschiedene Behörden zuständig:
Der Kreis Gütersloh verfolgt und ahndet ausschließlich Verstöße gegen die Bestimmungen der Handwerksordnung und das Gesetz zur Bekämpfung der Schwarzarbeit und illegalen Beschäftigung, wenn
- ein zulassungspflichtiges Handwerk ohne Handwerksrolleneintrag ausgeübt wird (§ 1 Handwerksordnung).
- ein Gewerbe ohne Gewerbeanzeige ausgeübt wird (§ 14 Gewerbeordnung).
- ein Reisegewerbe ohne Reisegewerbekarte ausgeübt wird (§ 55 Gewerbeordnung).
- eine Person zu einer unter den Punkten 1. bis 3. aufgeführten Formen der Schwarzarbeit beauftragt wird (Auftraggeber).
Darüber hinaus verfolgt das Hauptzollamt Bielefeld nicht nur das Nichtabführen von Sozialversicherungsbeiträgen, sondern auch
- den Missbrauch von Sozialleistungen,
- den Missbrauch von Leistung nach dem Asylbewerberleistungsgesetz,
- die Verletzung der Meldepflicht als Arbeitgeber sowie
- die Beschäftigung von ausländischen Arbeitnehmern ohne Arbeitsgenehmigung.
Entsprechende Mitteilungen nimmt das Hauptzollamt Bielefeld entgegen. So erreichen Sie das Hauptzollamt Bielefeld:
Hauptzollamt Bielefeld
-Finanzkontrolle Schwarzarbeit-
Werner-Bock-Straße 25-27
33602 Bielefeld
Telefon (0521) 3047-0
Fax (0521) 3047-1991
E-mail:
Informationen über die zulassungspflichtigen Handwerke, insbesondere über die Meisterpflicht sowie die Ausnahmeregelungen, erhalten Sie bei der
Handwerkskammer Ostwestfalen-Lippe zu Bielefeld
Obernstraße 48
33602 Bielefeld
Telefon: (0521) 5608-0
e-mail:
sowie bei der
Kreishandwerkerschaft Gütersloh
Eichkoffstraße 3
33330 Gütersloh
Telefon (05241) 23 48 40
e-mail:
Verstöße gegen die Handwerksordnung sind Ordnungswidrigkeiten, die mit einer Geldbuße bis zu 10.000 Euro geahndet werden können. Verstöße gegen das Gesetz zur Bekämpfung der Schwarzarbeit und illegalen Beschäftigung sind Ordnungswidrigkeiten, die mit einer Geldbuße bis zu 50.000 Euro geahndet werden können.
Ansprechpartner
Herr Brüning
Tel.: 05241/ 85-2223
Fax: 05241/ 85-32223
eMail: Gewerbe@kreis-guetersloh.de
Herr Loibl
Tel.: 05241/ 85-2220
Fax: 05241/ 85-32220
eMail: Gewerbe@kreis-guetersloh.de
Postanschrift:
Kreis Gütersloh
33324 Gütersloh
Hausanschrift:
Kreishaus Gütersloh - Bauteil 6
Herzebrocker Str. 140
33334 Gütersloh
Hier geht es zum Serviceportal der Abteilung 2.1.1 Sicherheit und Ordnung des Kreises Gütersloh