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Jagdwesen
Unter Jagdrecht versteht man die Befugnis, auf einem bestimmten Gebiet (Eigenjagdbezirk oder gemeinschaftlicher Jagdbezirk) wildlebende Tiere, die dem Jagdrecht unterliegen (Wild), zu hegen, auf sie die Jagd auszuüben und sie sich anzueignen.
Jagdrecht
Unter Jagdrecht versteht man die Befugnis, auf einem bestimmten Gebiet (Eigenjagdbezirk oder gemeinschaftlicher Jagdbezirk) wildlebende Tiere, die dem Jagdrecht unterliegen (Wild), zu hegen, auf sie die Jagd auszuüben und sie sich anzueignen. Die Hege hat die Erhaltung eines den landschaftlichen und landeskulturellen Verhältnissen angepassten artenreichen und gesunden Wildbestandes sowie die Pflege und Sicherung seiner Lebensgrundlagen zum Ziel. Die Hege muss dabei so durchgeführt werden, dass Beeinträchtigungen einer ordnungsgemäßen land-, forst- und fischereiwirtschaftlichen Nutzung, insbesondere Wildschäden, vermieden werden.
Um die Jagd auszuüben, muss man einen gültigen Jagdschein besitzen, der nach Bestehen der Jägerprüfung ausgestellt werden kann. Wer ein Revier pachten will, muss einen gültigen Jahresjagdschein besitzen und einen solchen schon über einen Zeitraum von insgesamt drei Jahren in Deutschland besessen haben.
Das Bundesjagdgesetz berücksichtigt die Erkenntnisse des Tier- und Naturschutzes. Es enthält demzufolge eine ganze Reihe von sachlichen Verboten, deren Missachtung streng geahndet wird. Außerdem bestimmt das Bundesjagdgesetz, dass bei der Ausübung der Jagd die allgemein anerkannten Grundsätze deutscher Waidgerechtigkeit zu beachten sind.
Ein weiterer wichtiger Bereich des Jagdwesens lässt sich mit dem Begriff Jagdschutz umschreiben. Unter Jagdschutz versteht das Bundesjagdgesetz den Schutz des Wildes insbesondere vor Futternot, Wildseuchen, Wilderern sowie vor wildernden Hunden und Katzen. Die sorgfältige und stete Ausübung des Jagdschutzes ist zur Erhaltung eines artenreichen und gesunden Wildbestandes ebenso wichtig wie die gewissenhafte Durchführung von Hegemaßnahmen.
Ansprechpartner/-In
Jagdangelegenheiten
Frau Michels
Tel.: 05241/ 85-2222
Fax: 05241/ 85-32222
eMail: Jagdangelegenheiten@kreis-guetersloh.de
Jagdscheine
Frau Voßhenrich
Tel.: 05241/ 85-2224
Fax: 05241/ 85-2233
eMail: Jagdangelegenheiten@kreis-guetersloh.de
Postanschrift:
Kreis Gütersloh
33324 Gütersloh
Hausanschrift:
Herzebrocker Str. 140
33334 Gütersloh
Lesen Sie auch hier:
Weitere Infos im WWW:
- Kreisjägerschaft Gütersloh
Homepage
Weitere Informationen zum Herunterladen:
- Informationsschreiben der FJW zur Tularämie (PDF-Datei / 884 KB)
- Neue Jagd- und Schonzeiten in NRW - Kalenderansicht
(PDF-Datei / 122,83 KB) - Bejagung von Bisam und Nutria
(PDF-Datei / 0,79 MB) - Antrag auf Aufhebung der Schonzeit für Rabenkrähen
(PDF-Datei / 124,00 KB) - Formular zur Anzeige von Lebendfallen (PDF-Datei / 423 KB)
- Anmeldung eines Wildschadens
(PDF-Datei / 1037,00 KB)