JAGD- UND FISCHEREIWESEN

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Fischerprüfung

Die nächsten Fischerprüfungen werden im Kreis Gütersloh ab dem 14.10.2024 abgenommen.

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Aktuelle jagdrechtliche Regelungen des Kreises Gütersloh

Hier können Sie zu bestimmten Bereichen die aktuellen jagdrechtlichen Regelungen nachlesen.

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Ausstellung und Verlängerung von Jagdscheinen

Jagdscheine, die verlängert werden sollen, sind ausschließlich bei den Bürgerbüros der Stadt- und Gemeindeverwaltungen abzugeben. Es ist nicht möglich, Jagdscheine direkt und sofort bei Vorsprache bei der Unteren Jagdbehörde zu verlängern!

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Bestandsregulierung von Neozoen, insbesondere Nutria und Bisam

Die Kooperationsvereinbarung zur Bestandsregulierung von Nutria und Bisam tritt am 01.08.2019 in Kraft.
Näheres hierzu und zur Prädatorenjagd im Kreis Gütersloh erfahren Sie hier.

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Effektive Schwarzwildbewirtschaftung und Informationen zur Afrikanischen Schweinepest

Hier finden Sie Informationen zur möglichst intensiven und effektiven Schwarzwildbejagung (nicht nur) im Kreis Gütersloh. Auch aktuelle und weiterführende Erkenntnisse und Empfehlungen zur Afrikanischen Schweinepest (ASP) finden Sie auf dieser Seite.

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Elektronische Streckenverwaltung

Hier können Revierinhaber mit entsprechendem Zugangsrecht ihre Jagdstrecke selbst verwalten (Anmeldung erforderlich). Für Fragen steht Ihnen die untere Jagdbehörde (Tel.: 05241/85-2216) zur Verfügung.

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Neues Jagdrecht in NRW

Achtung: Am 13.03.2019 ist das neue Jagdgesetz für das Land Nordrhein-Westfalen (LJG-NRW) in Kraft getreten. Das seit dem 28.05.2015 geltende Landesjagdgesetz NRW wird nun durch das neue Gesetz abgelöst.

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Kormoran im meer

Neue Kormoranverordnung Nordrhein-Westfalen

Am 12.06.2018 ist die neue Kormoranverordnung Nordrhein-Westfalen in Kraft getreten. Sie dient dem Schutz der natürlich vorkommenden Fischfauna und der Abwendung erheblicher fischereiwirtschaftlicher Schäden durch Kormorane. Was genau in der neuen Kormoranverordnung geregelt wird und was dies für die Jagd bedeutet, können Sie hier erfahren.

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Jagdwesen

Unter Jagdrecht versteht man die Befugnis, auf einem bestimmten Gebiet (Eigenjagdbezirk oder gemeinschaftlicher Jagdbezirk) wildlebende Tiere, die dem Jagdrecht unterliegen (Wild), zu hegen, auf sie die Jagd auszuüben und sie sich anzueignen.

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Fischerei

Die ordnungsgemäße Angelei/Fischerei stellt eine sinnvolle, soziale und in die Natur eingebundene Betätigung dar. Sie weckt und fördert das Verständnis für die Zusammenhänge in der Natur und trägt dazu bei, einen gesunden Lebensraum und eine Artenvielfalt zu schaffen bzw. zu erhalten.

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Der Fischereischein in NRW

Jede natürliche Person, die nicht aufgrund ihres Alters oder wegen einer Behinderung lediglich einen Jugend- bzw. Sonderfischereischein besitzt, muss zur Ausübung der Fischerei Inhaber eines Fischereischeins sein.

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Fischhege, Fischbesatz und Fischsterben

Zu einer ordnungsgemäßen Fischereiausübung und -hege gehören u.a. der korrekte Umgang mit Fischbesatz und ein angemessenes Verhalten bei drohenden Fischsterben.

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