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Einbürgerung
Neue Gesetzgebung:
Das Gesetz zur Modernisierung des Staatsangehörigkeitsrecht (StARModG) vom 22.03.2024 tritt am 27.06.2024 in Kraft.
Aktuell kommt es aufgrund erheblich gestiegener Antragszahlen bereits zu deutlichen zeitlichen Verzögerungen bei der Bearbeitung der Einbürgerungsanträge. Diese werden durch die Gesetzesänderung weiter zunehmen. Ggf. kann es aufgrund von personenspezifischen Besonderheiten im Einzelfall auch zu unterschiedlichen Bearbeitungszeiten kommen.
Wir bitten von telefonischen Anfragen und Mails zur geänderten Gesetzeslage sowie zum Sachstand von Anträgen abzusehen.
Informationen zum Gesetz zur Modernisierung des Staatsangehörigkeitsrecht (StARModG) vom 22.03.2024
Das Gesetz tritt im Wesentlichen am 27.06.2024 in Kraft und sieht unter anderem folgende Änderungen vor:
- die für eine Einbürgerung erforderlichen Zeiten des rechtmäßigen Aufenthalts in Deutschland verkürzen sich von 8 auf 5 Jahre,
- bei "besonderen Integrationsleistungen" (besondere berufliche/schulische Leistungen oder bügerschaftliches Engagement und C1-Sprachkenntnisse) ist eine Verkürzung auf bis zu 3 Jahre möglich,
- bei Einbürgerung kann die bisherige Staatsangehörigkeit beibehalten werden,
- bei Bezug von Sozialleistungen ist eine Einbürgerung in der Regel ausgeschlossen
- bei Annahme einer ausländischen Staatsangehörigkeit geht die deutsche Staatsangehörigkeit nicht verloren (keine Beibehaltungsgenehmigung mehr erforderlich),
Erweiterung des bisherigen Bekenntnisses zur freiheitlichen demokratischen Grundordnung um die besondere historische Verantwortung Deutschlands für die nationalsozialistische Unrechtsherrschaft und ihre Folgen, insbesondere für den Schutz jüdischen Lebens, sowie zum friedlichen Zusammenleben der Völker und dem Verbot der Führung eines Angriffskrieges.
Verfahrensablauf
Termine für die Antragstellung vereinbaren Sie bitte bei der Stadt bzw. Gemeinde Ihres Wohnortes. Dort berät man Sie gerne und händigt Ihnen die erforderlichen Formulare aus. Der Einbürgerungsantrag wird vor Ort vervollständigt und der Einbürgerungsstelle zur Entscheidung weitergeleitet.
Erforderliche Unterlagen
Für die Beantragung der Einbürgerung in den deutschen Staatsverband werden folgende Unterlagen benötigt:
- Antragsvordruck (erhältlich bei der Stadt oder Gemeinde Ihres Wohnortes),
- Kopie des gültigen Passes mit gültigem Aufenthaltstitel (eAT) von jeder einzubürgernden Person,
- Nachweise zum Personenstand (Heirats- und Geburtsurkunden, Scheidungsurteile),
- Arbeits- bzw. Ausbildungsvertrag und Einkommensnachweise der letzten drei Monate von jeder erwerbstätigen Person,
- Nachweis über ausreichende Deutschkenntnisse (B1 bzw. C1-Zertifikat),
- Nachweis über staatsbürgerliche Kenntnisse (Einbürgerungstest) oder deutscher allgemeinbildender Schulabschluss,
- Nachweis über geleistete Rentenversicherungsbeiträge (Rentenversicherungsverlauf),
- bei Kindern: vier Versetzungszeugnisse, das Schulabschlusszeugnis von jedem einzubürgernden schulpflichtigen Kind, Schulbescheinigungen oder Kita-Bescheinigungen,
- bei deutschen Ehegatten: Nachweis der deutschen Staatsangehörigkeit.
Fremdsprachigen Urkunden und sonstigen Unterlagen ist eine von einem allgemein in Deutschland anerkannten und vereidigten Dolmetscher gefertigte Übersetzung beizufügen (siehehttps://www.gerichts-dolmetscher.de/Recherche/de/Suchen). Bei Vorlage einer internationalen Urkunde (gem. CIEC-Abkommen) kann auf eine Übersetzung verzichtet werden.
Weitere Informationen
Internetseite der Bundesregierung
Internetseite des Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF)