Besuchsaufenthalte

suitcase

Sofern Sie Personen für einen Besuchsaufenthalt nach Deutschland einladen möchten, wird in den meisten Fällen ein Visum benötigt, das bei der deutschen Auslandsvertretung im Herkunftsland durch die betreffende Person beantragt werden muss. Hiervon ausgenommen sind solche Staaten, die von der Visumspflicht befreit sind. Um welche es sich hierbei handelt, kann auf der Internetseite des Auswärtigen Amtes eingesehen werden (https://www.auswaertiges-amt.de/de/service/visa-und-aufenthalt/staatenliste-zur-visumpflicht-207820).

Zur Beantragung eines Visums im Herkunftsland benötigt die betreffende Person u.a. eine so genannte Verpflichtungserklärung, mit der Sie sich als Gastgeber/in verpflichten für sämtliche im Rahmen des Aufenthalts ggf. anfallende Kosten aufzukommen. Diese Erklärung ist bei bei der Ausländerbehörde zu beantragen.


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