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Anerkennung ausländischer Berufs- und Bildungsabschlüsse
Sie leben in Deutschland und besitzen einen ausländischen Berufs- oder Bildungsabschluss? Erfahren Sie hier, wie Sie Ihre Chancen auf eine angemessene und sichere Beschäftigung herkunftsunabhängig erhöhen können.
- 1. Anerkennung von Schulabschlüssen
- 2. Anerkennung von Ausbildungsberufen
- 3. Anerkennung von Hochschulabschlüssen
Anerkennung ausländischer Berufs- und Bildungsabschlüsse
Wer im Ausland eine Berufsausbildung oder ein Studium abgeschlossen hat und dauerhaft in Deutschland leben und arbeiten möchte, sollte sich informieren, ob eine Anerkennung seines Abschlusses notwendig und möglich ist. Seit dem 1. April 2012 können Sie sich Ihren ausländischen Berufsabschluss anerkennen lassen und so Ihre Chancen auf dem deutschen Arbeitsmarkt erhöhen.
Für die Anerkennung Ihres Schul- oder Berufsabschlusses ist die Ausländerbehörde nicht zuständig. Welche Stelle für die Anerkennung Ihres Schul-, Berufs- oder Hochschulabschlusses zuständig ist, richtet sich nach Ihrer jeweiligen Berufsqualifikation. Die nachfolgenden Informationen sollen Ihnen helfen, die für Sie zuständige Stelle zu finden.
Unser Ziel: Eine höhere Transparenz Ihrer beruflichen Qualifikation, so dass sich dadurch Ihre Chancen auf eine angemessene und möglichst sichere Beschäftigung herkunftsunabhängig erhöhen.
Erstberatungsstellen in der Region
Für eine persönliche und kostenlose Beratung können sich Interessenten an die Industrie- und Handelskammer Ostwestfalen zu Bielefeld wenden. Der Mitarbeiter der IHK berät die Antragsteller vor Ort über die Möglichkeiten der Gleichwertigkeit der ausländischen Qualifikation mit einem vergleichbaren deutschen Abschluss. Die Beratung findet in englischer oder deutscher Sprache statt und ist kostenlos.
Industrie- und Handelskammer Ostwestfalen zu Bielefeld
Elsa-Brändström-Straße 1-3
33602 Bielefeld
Tel.: 0521 554- 163
Fax: 0521 554- 5 163
E-Mail:
Internet: www.ostwestfalen.ihk.de/bildung/berufsbildung-international/auslaendische-abschluesse/
In dem nachfolgenden Youtube-Video zeigt die IHK Düsseldorf anschaulich, wie Sie Ihren ausländischen Berufsabschluss anerkennen lassen können.
http://www.youtube-nocookie.com/embed/4KKZhhVSijc?rel=0
Zuständige Stellen
Auf dieser Internetseite ist der "Wegweiser Anerkennung NRW" hinterlegt. Alternativ zu der Anerkennungserstberatung können Sie auch anhand dieses Wegweisers schnell und möglichst direkt herausfinden, welche Stelle Sie bei Ihrem Vorhaben der Feststellung der Gleichwertigkeit einer im Ausland erworbenen Qualifikation unterstützt. In der Folge sind einige der wichtigsten zuständigen Stellen auszugsweise aufgeführt. Weitere zuständige Stellen entnehmen Sie bitte dem "Wegweiser Anerkennung NRW".
1. Anerkennung von Schulabschlüssen
Hauptschulabschluss/ Mittlerer Bildungsabschluss (Fachoberschulreife)
Bezirksregierung Köln
Tel.: 02 21/14 70
Fachhochschulreife, Abitur und alle Fragen der Hochschulzugangsberechtigung
Zentrale Zeugnisanerkennungsstelle der Bezirksregierung Düsseldorf
www.schulministerium.nrw.de
2. Anerkennung von Ausbildungsberufen
Handwerksberufe
Handwerkskammer Ostwestfalen-Lippe zu Bielefeld
Tel.: 05 21/56 08-0
IHK Berufe (Industrie, Handel, Gastronomie)
Industrie- und Handelskammer Ostwestfalen zu Bielefeld
Tel.: 05 21/554-0
3. Anerkennung von Hochschulabschlüssen
Hochschulabschlüsse
www.anabin.de (Anerkennung und Bewertung ausländischer Bildungsnachweise).
Arzt, Ingenieur, Lehrer
Bezirksregierung Detmold
Tel.: 0 52 31/71-0
Schließlich gibt es eine Vielzahl von Internetseiten zum Thema Anerkennung ausländischer Berufs- und Bildungsabschlüsse. Hier sind einige nützliche Internetseiten zum Thema aufgeführt:
- www.anerkennung-in-deutschland.de
- www.netzwerk-iq.de
- www.ihk-fosa.de
- www.bq-portal.de
- www.anabin.kmk.org
Weitere Informationen zum Herunterladen:
- Wegweiser Anerkennung NRW
(PDF-Datei / 2,1 MB)