Anerkennung ausländischer Berufs- und Bildungsabschlüsse

Sie leben in Deutschland und besitzen einen ausländischen Berufs- oder Bildungsabschluss? Erfahren Sie hier, wie Sie Ihre Chancen auf eine angemesse­ne und sichere Beschäftigung herkunftsun­abhängig erhöhen können.

Anerkennung ausländischer Berufs- und Bildungsabschlüsse

Anerkennung ausländischer Berufs- und Bildungsabschlüsse

Wer im Ausland eine Berufsausbildung oder ein Studium abgeschlossen hat und dauerhaft in Deutschland leben und arbeiten möchte, sollte sich informieren, ob eine Anerkennung seines Abschlusses notwendig und möglich ist. Seit dem 1. April 2012 können Sie sich Ihren ausländischen Berufsabschluss anerkennen lassen und so Ihre Chancen auf dem deutschen Arbeitsmarkt erhöhen.

Für die Anerkennung Ihres Schul- oder Berufsabschlusses ist die Ausländerbehörde nicht zuständig. Welche Stelle für die Anerkennung Ihres Schul-, Berufs- oder Hochschulabschlusses zuständig ist, richtet sich nach Ihrer jeweiligen Berufsqualifikation. Die nachfolgenden Informationen sollen Ihnen helfen, die für Sie zuständige Stelle zu finden.

Unser Ziel: Eine hö­here Transparenz Ihrer beruflichen Qualifikation, so dass sich dadurch Ihre Chancen auf eine angemesse­ne und möglichst sichere Beschäftigung herkunftsun­abhängig erhöhen.

Erstberatungsstellen in der Region

Für eine persönliche und kostenlose Beratung können sich Interessenten an die Industrie- und Handelskammer Ostwestfalen zu Bielefeld wenden. Der Mitarbeiter der IHK berät die Antragsteller vor Ort über die Möglichkeiten der Gleichwertigkeit der ausländischen Qualifikation mit einem vergleichbaren deutschen Abschluss. Die Beratung findet in englischer oder deutscher Sprache statt und ist kostenlos.

Industrie- und Handelskammer Ostwestfalen zu Bielefeld

Elsa-Brändström-Straße 1-3

33602 Bielefeld

Tel.: 0521 554- 163

Fax: 0521 554- 5 163

E-Mail: geschützte E-Mail-Adresse als Grafik

Internet: www.ostwestfalen.ihk.de/bildung/berufsbildung-international/auslaendische-abschluesse/

In dem nachfolgenden Youtube-Video zeigt die IHK Düsseldorf anschaulich, wie Sie Ihren ausländischen Berufsabschluss anerkennen lassen können.

http://www.youtube-nocookie.com/embed/4KKZhhVSijc?rel=0

Zuständige Stellen

Auf dieser Internetseite ist der "Wegweiser Anerkennung NRW" hinterlegt. Alternativ zu der Anerkennungserstberatung können Sie auch anhand dieses Wegweisers schnell und möglichst direkt herausfinden, welche Stelle Sie bei Ihrem Vorhaben der Feststellung der Gleichwertigkeit einer im Ausland erworbenen Qualifikation unterstützt. In der Folge sind einige der wichtigsten zuständigen Stellen auszugsweise aufgeführt. Weitere zuständige Stellen entnehmen Sie bitte dem "Wegweiser Anerkennung NRW".

1. Anerkennung von Schulabschlüssen

Hauptschulabschluss/ Mittlerer Bildungsabschluss (Fachoberschulreife)
Bezirksregierung Köln

Tel.: 02 21/14 70

geschützte E-Mail-Adresse als Grafik

www.bezreg-koeln.nrw.de

 

Fachhochschulreife, Abitur und alle Fragen der Hochschulzugangsberechtigung

Zentrale Zeugnisanerkennungsstelle der Bezirksregierung Düsseldorf

www.schulministerium.nrw.de

nach oben

2. Anerkennung von Ausbildungsberufen

Handwerksberufe
Handwerkskammer Ostwestfalen-Lippe zu Bielefeld
Tel.: 05 21/56 08-0

geschützte E-Mail-Adresse als Grafik

www.handwerk-owl.de

 

IHK Berufe (Industrie, Handel, Gastronomie)
Industrie- und Handelskammer Ostwestfalen zu Bielefeld
Tel.: 05 21/554-0

geschützte E-Mail-Adresse als Grafik

www.ostwestfalen.ihk.de

nach oben

3. Anerkennung von Hochschulabschlüssen

Hochschulabschlüsse

www.anabin.de (Anerkennung und Bewertung ausländischer Bildungsnachweise).

 

Arzt, Ingenieur, Lehrer

Bezirksregierung Detmold
Tel.: 0 52 31/71-0

geschützte E-Mail-Adresse als Grafik

www.bezreg-detmold.nrw.de 

nach oben


Schließlich gibt es eine Vielzahl von Internetseiten zum Thema Anerkennung ausländischer Berufs- und Bildungsabschlüsse. Hier sind einige nützliche Internetseiten zum Thema aufgeführt:

Weitere Informationen zum Herunterladen: