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KOMM-AN NRW Förderung
Programm des Landes Nordrhein-Westfalen zur Förderung des ehrenamtlichen Engagements bei der Integration von neueingewanderten Menschen in den Kommunen
Das Land NRW stellt mit dem Programm "KOMM-AN NRW" jährlich Mittel zur Unterstützung von Akteuren im Bereich Integration von geflüchteten und neueingewanderten Menschen zur Verfügung.
Im Programmteil II "Bedarfsorientierte Maßnahmen" können alle Antragsteller vor Ort Pauschalen für die Renovierung und Ausstattung von Räumen als Ankommenstreffpunkte beantragen. Betriebskosten können ebenfalls gefördert werden. Maßnahmen des Zusammenkommens, der Orientierung und der Begleitung und Maßnahmen zur Informations- und Wissensvermittlung sind ebenfalls Teil der Förderung.
Antragsaufruf KOMM-AN NRW Programmteil II für das Förderjahr 2024
die Anträge für das Förderjahr 2024 können bis zum 15.12.2023 unter komm-an-nrw@kreis-guetersloh.de beim Kommunalen Integrationszentrum Kreis Gütersloh eingereicht werden.
Die notwendigen Unterlagen stellen wir Ihnen auf dieser Seite zum Download zur Verfügung.
Förderkonzept KOMM AN
Förderfähige Bausteine KOMM AN
Formulierungsbeispiele Antrag KOMM AN
Antragsformular KOMM AN 2024
Weitere Informationen können beim Kommunalen Integrationszentrum Kreis Gütersloh eingeholt werden:
Unter: komm-an-nrw@kreis-guetersloh.de
Weitere Vordrucke und Informationen zu Programmteil II finden Sie auf der Seite der zuständigen Bezirksregierung:
Ansprechpartnerinnen:
Grit Gabelunke
Kommunales Integrationszentrum
Aufgabenfeld: KOMM AN NRW
Telefon: 05241 - 85-1558
Fax: 05241 - 85-31558
mail: G.Gabelunke@kreis-guetersloh.de
Réka Roch
Kommunales Integrationszentrum
Aufgabenfeld: KOMM AN NRW, Verwaltung
Telefon: 05241 - 85-1557
Fax: 05241 - 85-31557
mail: r.roch@kreis-guetersloh.de