Präventionsmaßnahme „Förderung des ehrenamtlichen Engagements zur gelungenen Integration von Geflüchteten und Neueingewanderten“

Förderjahr 2025

Das Förderprogramm KOMM-AN NRW wird ab 2025 nicht mehr fortgeführt.

Nach dem Entfall des Förderprogramms KOMM-AN NRW hat das Ministerium für Kinder, Jugend, Familie, Gleichstellung, Flucht und Integration des Landes Nordrhein-Westfalen (MKJFGFI) angekündigt, durch die neue o.g. Präventionsmaßnahme das ehrenamtliche Engagement auch im 2025 weiter zu unterstützen. Dabei wird auf bewährte Strukturen der Kommunalen Integrationszentren gesetzt. Niedrigschwellige ehrenamtliche Angebote erleichtern das Ankommen und leisten einen wichtigen Beitrag zur Prävention. Ziel ist, (neu)eingewanderten Menschen Zugang zur Gesellschaft und Teilhabe zu ermöglichen.


Die neue Förderrichtlinie befindet sich landesseitig aktuell noch in Bearbeitung, eine Veröffentlichung wird in Kürze erwartet. Die angekündigten landesseitigen Fördermittel werden allerdings erheblich geringer ausfallen als in den letzten Jahren im Rahmen der KOMM-AN-Förderung. 

Für uns – das Kommunale Integrationszentrum (KI) Kreis Gütersloh – ist die Unterstützung der Ehrenamtsarbeit, insbesondere die Unterstützung der Ankommens- und Integrationsprozesse von (Neu-)Eingewanderten und Geflüchteten vor Ort im Kreisgebiet, ein weiterhin enorm wichtiges Anliegen. Um zu prüfen, wie das KI bedarfsgerecht im Rahmen der haushälterisch zur Verfügung stehenden Mittel unterstützen kann, können bisherige KOMM-AN-Teilnehmende sowie weitere Vereine und Institutionen mit entsprechenden Bedarfen, diese mittels einer Interessenserklärung benennen.

Die Förderung hat das Ziel, zum einen die bewährte Angebotsinfrastruktur zu sichern und zum anderen unter Umständen neu entstehende Projekte zur Stärkung des gesellschaftlichen Zusammenhalts zu unterstützen. 

So richtet sich die beabsichtigte Förderung  primär an die im Rahmen des ehemaligen KOMM-AN-Programms bewährten und weiterhin dringend benötigten Basisfinanzierungen und Projekte zur Stärkung des sozialen Miteinanders. 

Es besteht auch die Möglichkeit, eine Interessenserklärung für neue bzw. neu entstehende Projekte einzureichen, die ihren Schwerpunkt auf die Förderung von (neu)eingewanderten Frauen und Jugendlichen sowie (Neu-)Eingewanderten aus Mittel und Südosteuropa (MSOE) legen.


Zu dem Formular Interessenserklärung gelangen Sie hier



Bitte senden Sie die Interessenserklärung ausgefüllt bis zum 06.04.2025 ausschließlich per E-Mail an:

 Ehrenamt@kreis-guetersloh.de


Wir weisen darauf hin, dass die Abgabe von Interessenserklärungen Voraussetzung für die Einreichung von Anträgen ist. Erklärungen, die nach dem Ablauf der oben genannten Frist eingereicht werden, können nicht oder nur nachrangig berücksichtigt werden. Ein Rechtsanspruch auf Gewährung der Zuwendung besteht nicht.

Nach der Veröffentlichung der Förderrichtlinie startet das Kommunale Integrationszentrum Kreis Gütersloh das formelle Antragsverfahren. 


Ansprechpartnerin:


Réka Roch

Réka Roch

Kommunales Integrationszentrum
Ehrenamtliches Engagement in der Geflüchtetenhilfe

Telefon: 05241 - 85-1557
Fax: 05241 - 85-31557
mail: r.roch@kreis-guetersloh.de