Erste Informationen zur Fahrerlaubnis in Deutschland − eine gemeinsame Broschüre des Kommunalen Integrationszentrums und der Abteilung Straßenverkehr

Viele in den Kreis Gütersloh zugewanderte Menschen möchten hier vor Ort wie gewohnt mobil sein. Häufig fehlen ihnen aber Informationen darüber, welche Schritte für die Anerkennung ihrer Fahrerlaubnis gegebenenfalls notwendig sind. Das Kommunale Integrationszentrum und die Abteilung Straßenverkehr stellen dazu die wichtigsten Informationen zusammen.

Cover Fahrerlaubnisbroschüre (Kreis Gütersloh)

Über derartige Sachverhalte gibt die vom Kommunalen Integrationszentrum in Kooperation mit der Abteilung Straßenverkehr (Sachgebiet Fahrerlaubnisse) erarbeitete und professionell gestaltete Informationsbroschüre nun übersichtlich und auf Basis der aktuellen Rechtslage Auskunft.

Der Führerschein aus dem Herkunftsland wird für Bürger aus der Europäischen Union direkt anerkannt, dieser bleibt in seiner Form auch hier vor Ort gültig und muss nicht übersetzt werden. Sehr unterschiedliche Regelungen betreffen wiederum Fahrerlaubnisse aus Drittstaaten − hier können von einer direkten Anerkennung bis zur vollständigen notwendigen Ablegung der theoretischen und praktischen Fahrerlaubnisprüfung je nach ausstellendem Staat verschiedene rechtliche Bedingungen vorliegen.

Um diese vielfältigen Informationen und zu beachtende Bedingungen auch für Neuzugewanderte einfach zugänglich zu gestalten, wurde die Informationsbroschüre in sieben Sprachen übersetzt: Englisch, Französisch, Spanisch, Polnisch, Rumänisch, Bulgarisch, Türkisch und Arabisch. Nebenstehend können Sie die Broschüre als PDF herunterladen sowie auf Nachfrage in gedruckter Form (DIN A5-Format) beim Kommunalen Integrationszentrum erhalten.

Kontakt:         

Kommunales Integrationszentrum Kreis Gütersloh

Tel.: 05241 / 85-1541

E-Mail: kommunales-integrationszentrum@kreis-guetersloh.de