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Kostenfreie Sprachmittlung im Ehrenamtlichen Sprachlotsenpool
Ab dem 01.01.2020 haben sich die Rahmenbedingungen im Projekt „Ehrenamtlicher Sprachlotsenpool im Kreis Gütersloh“ verändert. Dies ist auf die Rahmenbedingungen des Landes zur Begleitung von Sprachmittlerpools zurückzuführen.
Die erste wichtige Information ist: Die Einsätze der Sprachlotsinnen und Sprachlotsen sind für die Kundinnen und Kunden unentgeltlich, wenn folgende Bedingungen erfüllt sind:
- Es handelt sich um eine mündliche Übertragung eines gesprochenen oder fixierten Textes oder Gespräches.
- Es handelt sich um Einzelgespräche und nicht um eine Prozessbegleitung über einen längeren Zeitraum.
- Eine anderweitige Finanzierung durch öffentliche oder private Stellen ist nicht möglich.
- Es handelt sich um eine gemeinnützige öffentliche Institution oder Einrichtung.
- Eine unmittelbare Rechtsfolge ist nicht zu erwarten.
- Es handelt sich nicht um eine Anfrage von einer Privatperson, einer Privateinrichtung oder um einen Einsatz im AOSF-Verfahren.
- Bei schwierigen Themen sichert der Kunde ein berufliches Setting zu. Das heißt die Sprachlotsin / der Sprachlotse übersetzt nur in Begleitung einer hauptamtlichen Fachkraft, die die Verantwortung und die Haftung übernimmt.
Wird eine der vorgenannten Voraussetzungen nicht erfüllt, kann der Einsatz nicht erfolgen.
Die Anfrage wird über ein Buchungsformular vorgenommen (auf der Website des Kommunalen Integrationszentrums zu finden: www.ki-gt.de). Dieses wird von Auftraggebenden ausgefüllt und dem zuständigen Kooperationspartner per E-Mail zugeschickt (siehe Übersicht über die Verteilung der Sprachmittler*innen auf der Website des Kommunalen Integrationszentrums).
Die Buchungsanfrage wird vom lokalen Kooperationspartner bearbeitet. Nachdem die Zuwendungsfähigkeit des Einsatzes festgestellt worden ist, werden die Sprachlotsinnen / die Sprachlotsen kontaktiert und vermittelt. Bei schwierigen Entscheidungen über die Zuwendungsfähigkeit des Einsatzes wird die Anfrage an das Kommunale Integrationszentrum zur Entscheidung weitergeleitet. Weitere Einzelheiten sind aus den Rahmenbedingungen des Ehrenamtlichen Sprachlotsenpools Kreis Gütersloh auf der S. 2 der Buchungsanfrage zu entnehmen.
Bei den Sprachlotsinnen und Sprachlotsen handelt es sich um ein freiwilliges Engagement dieser Personen. Die Sprachlotsin / der Sprachlotse ist kein(e) vereidigte(r) Dolmetscher(in). Der Auftraggebende entscheidet in eigener Verantwortung, ob die Sprachlotsin / der Sprachlotse geeignet ist, die ihr / ihm zum Dolmetschen gegebenen Gespräche zu übersetzen. Er spricht die / den Sprachlotsin/en von jeglicher Verantwortung frei.
Der Sprachlotsenpool ist ein Projekt des Kommunalen Integrationszentrums Kreis Gütersloh in Zusammenarbeit mit den Kreisfamlienzentren und den Stadtfamilienzentren der Städte Rheda-Wiedenbrück und Verl. Dieses wird vom Ministerium für Kinder, Familie, Flüchtlinge und Integration des Landes Nordrhein-Westfalen gefördert.
Für weitere allgemeine Rückfragen, wenden Sie sich bitte an das Kommunale Integrationszentrum.
Ansprechpartner:
Kommunales Integrationszentrum Kreis Gütersloh
Nelson Rodrigues
Tel.: 05241 / 85-1543
E-Mail: sprachlotsen@kreis-guetersloh.de