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Kindertagespflege
Kindertagespflege ist ein familienähnliches Betreuungsangebot für Kinder zwischen 3 Monaten bis zur Vollendung des 14. Lebensjahres, in dem eine Kindertagespflegeperson je nach räumlicher und persönlicher Situation bis zu max. 5 Kinder gleichzeitig (Einzeltagespflege) oder zwei bis drei Kindertagespflegepersonen insgesamt bis zu max. 9 Kinder (Großtagespflege) gleichzeitig betreuen und fördern. Die Betreuung findet im Haushalt der Kindertagespflegeperson statt, im elterlichen Haushalt des Kindes oder in anderen geeigneten Räumen.
Die Kindertagespflege hat den gesetzlichen Auftrag - ebenso wie eine Kindertageseinrichtung - die Entwicklung des Kindes zu einer eigenverantwortlichen und gemeinschaftsfähigen Persönlichkeit zu fördern. Der Förderauftrag umfasst Erziehung, Bildung und Betreuung des Kindes und bezieht sich auf die emotionale, körperliche und geistige Entwicklung des Kindes. Sie soll die Erziehung und Bildung in der Familie unterstützen und ergänzen und den Eltern dabei helfen, Erwerbstätigkeit und Kindererziehung besser miteinander zu vereinbaren.
Kindertagespflege ist eine flexible Betreuungsform und kann an den Bedürfnissen der Eltern und Kinder orientiert gestaltet und somit an individuelle Betreuungsbedarfe angepasst werden.
Informationen für Eltern
Sie suchen eine Kindertagespflegeperson? Dann wenden Sie sich gerne an die Vermittlungsstelle im gewünschten Ort (s. Ansprechpartnerinnen).
Als Vereinbarung zwischen den Eltern und der Betreuungsperson wird grundsätzlich ein Betreuungsvertrag empfohlen. Wenn die Kindertagespflegegeldzahlung an die Kindertagespflegeperson über den Kreis Gütersloh erfolgt, ist das Vorliegen eines solchen Betreuungsvertrages eine verbindliche Voraussetzung.
Als Mindestinhalt sollte der Vertrag Regelungen über die Kündigungsart und -frist, die Betreuungszeiten, die Höhe des Entgelts und die Betreuung im Krankheitsfall enthalten.
Ein Muster für einen Betreuungsvertrag stellt der Landesverband Kindertagespflege NRW e.V. auf seiner Homepage zur Verfügung. Sie können diesen unter dem folgenden Link abrufen: https://www.landesverband-kindertagespflege-nrw.de/publikationen/
Die Kreisverwaltung übernimmt bei Vorliegen der Anspruchsvoraussetzungen die Kindertagespflegegeldzahlung an die Kindertagespflegeperson und prüft gleichzeitig, in welcher Höhe die Eltern im Rahmen ihres Bruttojahreseinkommens einen Kostenbeitrag zu den Aufwendungen der Kindertagespflege zu leisten haben (Elternbeitrag). Auskünfte zum Elternbeitrag und zum Kindertagespflegegeld erteilen Frau Hofmeister (Tel. 05241 – 85 2436) und Frau Liekenbrock (Tel. 05241 – 85 2423).
Sollten die Eltern nicht in der Lage sein diesen Kostenbeitrag aufzubringen, besteht die Möglichkeit, bei der Kreisverwaltung Gütersloh den Erlass dieses Kostenbeitrages zu beantragen.
Auskünfte hierzu erteilen Frau Wildemann (Tel.: 05241 - 85 2432) und Frau Henneböhl (Tel.: 05241 - 85 2429).
Sie möchten Kindertagespflegeperson werden?
Um die Qualität der Betreuung in der Kindertagespflege zu gewährleisten, benötigt die Kindertagespflegeperson eine Pflegeerlaubnis, wenn sie
- ein oder mehrere Kinder
- außerhalb des Haushaltes der Erziehungsberechtigten
- mehr als 15 Stunden pro Woche
- über einen Zeitraum von 3 Monaten hinaus
- gegen Entgelt betreuen möchte.
Eine Pflegeerlaubnis wird vom zuständigen Jugendamt ausgestellt. In diesem Rahmen erfolgt eine Prüfung der Eignung der Kindertagespflegeperson und der Rahmenbedingungen.
Bei Interesse, Kindertagespflegeperson zu werden, wenden Sie sich bitte an die zuständige Fachkraft der Abteilung Jugend, Fachbereich Kindertagesbetreuung. In Informationsgesprächen und ggf. Hausbesuchen können weitere Fragen geklärt werden:
Sachgebietsleitung: Frau Grube; Tel. 05241 - 85 2417
Frau Acikportali; Tel. 05241 - 85 2486 (Borgholzhausen, Langenberg, Rietberg)
Frau Gieseker; Tel. 05241 - 85 2485 (Halle (Westf.), Schloß Holte-Stukenbrock, Versmold)
Frau Greßhöner; Tel. 05241 – 85 2482 (Harsewinkel, Herzebrock-Clarholz, Steinhagen, Werther)
Fachberatung: Frau Grahl; Tel. 05241 – 85 2487
Nach einer Eignungsfeststellung als Kindertagespflegeperson erfolgt ein Übergabegespräch zusammen mit der örtlichen Vermittlungsstelle. Die örtlichen Vermittlungsstellen (s. Ansprechpartnerinnen) sind für die Beratung und Vermittlung von Kindertagespflegepersonen im Kreis Gütersloh zuständig.
Weitere Infos im WWW:
- Handbuch Kindertagespflege des Bundesministeriums für Familie, Senioren Frauen und Jugend: https://handbuch-kindertagespflege.fruehe-chancen.de/
- Handreichung Kindertagespflege in NRW: https://www.mkjfgfi.nrw/was-ist-kindertagespflege
- Informationen zur Gestaltung kindersicherer Räumlichkeiten der Unfallkasse NRW: https://www.unfallkasse-nrw.de/sicherheit-und-Gesundheitsschutz/betriebsart/kindertagespflege.html
Weitere Informationen zum Herunterladen:
Ansprechpartner
- Ansprechpartner/innen für Kindertagespflege
- Örtliche Vermittlungsstellen für Kindertagespflege im Kreis Gütersloh
Allgemeine Informationen/ Vordrucke
- Richtlinien Kindertagespflege ab 01.08.2024
- Fakten und Empfehlungen zu den Regelungen in der Kindertagespflege
- Kinderschutz bei Kindeswohlgefährdung - Praxisleitfaden für die Umsetzung im Kreis Gütersloh
- Flyer- Wir suchen Sie für die Kindertagespflege
- Flyer- Informationen für Eltern
- Flyer- Vertretungskräfte für die Kindertagespflege gesucht
Elternbeiträge/ Kindertagespflegegeld
- Satzung des Kreises Gütersloh über die Elternbeiträge für Kindertagespflege vom 02.03.2020- gültig ab 01.08.2020
- Änderungssatzung vom 20.09.2021 zur Satzung des Kreises Gütersloh über die Elternbeiträge für Kindertagespflege vom 02.03.2020- gültig ab 01.08.2022
- Elternbeiträge in der Kindertagespflege- gültig ab dem 01.08.2024
- Übersicht Kindertagespflegegeld für Kindertagespflegepersonen ab 01.08.2024
Leitfäden
- Leitfaden zur Kindertagesbetreuung im Haushalt der Eltern/ Personensorgeberechtigten im Kreis Gütersloh (Kinderfrau/ Kindermann)
- Leitfaden zur Vertretungsregelung ab dem 01.08.2024
- Leitfaden zur Bildungsdokumentati
- Leitfaden zur Eingewöhnung
- Leitfaden Praktikum
- Leitfaden Inklusion
Anträge Erziehungsberechtigte
- Antrag für Erziehungsberechtigte
- Antrag auf Erlass des Kostenbeitrages zur Kindertagespflege
- Verdienstanfrage
- Antrag für Erziehungsberechtigte- Betreuung durch Kinderfrau/Kindermann
Anträge Kindertagespflegepersonen
- Antrag für Kindertagespflegepersonen
- Antrag Pauschale Aufnahme PraktikantIn
- Antrag Mietkostenzuschuss für angemietete Räumlichkeiten
- Antrag Zuschuss Qualifizierungsmaßnahmen/ Fortbildungsveranstaltungen
- Antrag Zuschuss kindersichere Räumlichkeiten