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Kindertageseinrichtungen
In Kindertageseinrichtungen werden Kinder im Alter von 3 Monaten bis zum Schuleintritt einen Teil des Tages oder ganztags betreut und gefördert. Sie möchten mehr darüber erfahren und suchen eine geeignete Einrichtung für Ihr Kind?
Kindertageseinrichtungen bieten ein familienergänzendes Angebot zur Bildung, Erziehung und Betreuung von Kindern vor dem Eintritt in die Schule.
Kinder haben ab dem 3. Lebensjahr einen Rechtsanspruch auf einen Platz in der Kindertageseinrichtung.
Der Besuch einer Kindertageseinrichtung ist freiwillig, er wird jedoch sehr empfohlen, da die Kita die Bildung und Erziehung des Kindes ergänzend zur Familie unterstützt.
Die Bildung und Erziehung in der Kindertageseinrichtung orientiert sich an den kindlichen Fähigkeiten und dessen kindlicher Neugier. In den lernintensiven Lebensjahren des Kindes wird seine Persönlichkeitsentwicklung zur Entwicklung von Selbstbewusstsein, Eigenständigkeit und Identität durch das soziale Lernen in der Gruppe unterstützt.
Das Kind wird in der Kindertageseinrichtung im Rahmen einer ganzheitlichen Förderung in den sensorischen, motorischen, emotionalen, ästhetischen, kognitiven, sprachlichen und mathematischen Entwicklungsbereichen begleitet, gefördert und herausgefordert.
Die Kindertageseinrichtung arbeitet intensiv mit den Eltern zusammen, um die Erziehung und Bildung des Kindes im Dialog mit den Eltern durchzuführen und deren erzieherische Entscheidungen zu achten.
Als gesetzliche Grundlage der Arbeit und Finanzierung der Kindertageseinrichtungen gilt seit dem 01.08.2008 das "Gesetz zur frühen Bildung und Förderung von Kindern NRW" (Kinderbildungsgesetz - KiBiz).
Im KiBiz ist der Auftrag der Kindertageseinrichtungen und Kindertagespflege bezüglich der Bildung, Erziehung und Betreuung von Kindern für NRW festgelegt.
Seit der Einführung des KiBiz werden in Kindertageseinrichtungen drei Gruppenformen angeboten, die die Größe und das Alter der zu betreuenden Kinder beschreiben:
Gruppenform I: Kinder von 2 Jahren bis zum Schuleintritt
(20 Kinder pro Gruppe)
Gruppenform II: Kinder von 3 Monaten bis unter 3 Jahre
(10 Kinder pro Gruppe)
Gruppenform III: Kinder von 3 Jahren bis zum Schuleintritt
(25 Kinder pro Gruppe)
Die Gruppen in den Kindertageseinrichtungen können auch aus Kombinationen der drei Gruppenformen bestehen.
Eltern können zwischen drei Betreuungszeiten für ihr Kind wählen, für die mit dem Träger der Kindertageseinrichtung ein Betreuungsvertrag abgeschlossen wird:
25 Wochenstunden: Diese Betreuungszeit bezieht sich überwiegend auf eine Betreuung am Vormittag und ggf. an wenigen Nachmittagen.
35 Wochenstunden: Die 35 Wochenstunden können je nach Bedarf der Eltern und Möglichkeiten der Kindertageseinrichtung mit einer geteilten Öffnungszeit (vormittags 5 Stunden und nachmittags 2 Stunden), als Blocköffnungszeit (z.B. von 7 bis 14 Uhr) oder in Mischformen angeboten werden.
45 Wochenstunden: Diese Betreuungszeit entspricht einer Ganztagsbetreuung einschließlich Über-Mittag-Betreuung.
Für die Anmeldung Ihres Kindes in einer Kindertageseinrichtung nehmen Sie bitte direkten Kontakt zu der Einrichtung auf. Die Liste aller Kindertageseinrichtungen im Kreis Gütersloh (ohne Stadt Gütersloh und Stadt Verl) können Sie herunterladen (siehe unten)
Nachdem die Anmeldung des Kindes in einer Kindertageseinrichtung erfolgt ist, erhalten die Eltern von ihrer Stadt- oder Gemeindeverwaltung einen Erklärungsbogen, um Angaben zu ihrem Bruttojahreseinkommen zu machen. Anhand dieser Angaben wird dann von der Stadt- oder Gemeindeverwaltung der von den Eltern zu leistende Elternbeitrag ermittelt.
Sollten die Eltern nicht in der Lage sein, diesen Elternbeitrag aufzubringen, besteht die Möglichkeit, bei der Kreisverwaltung Gütersloh den Erlass dieses Elternbeitrages zu beantragen.
Ab dem 01.08.2019 wird der Kostenbeitrag auf Antrag zusätzlich erlassen, wenn die Eltern oder Kinder folgende Leistungen beziehen:
· Leistungen zur Sicherheit des Lebensunterhalts nach dem Zweiten Buch
· Leistungen nach dem dritten und vierten Kapitel des Zwölften Buches
· Leistungen nach den §§ 2 und 3 des Asylbewerberleistungsgesetztes
· Kinderzuschlag gemäß § 6a des Bundeskindergeldgesetzes
· Wohngeld nach dem Wohngeldgesetz
Die erforderlichen Antragsvordrucke hierfür sind im Anhang als PDF-Datei beigefügt. Auskünfte hierzu erteilen Frau Wildemann (Tel.: 0 52 41 / 85 24 32) und Frau Henneböhl (Tel.: 0 52 41 / 85 24 29).
Kinder mit Behinderung
Im Kreis Gütersloh gibt es ein differenziertes Angebot für Kinder mit Behinderung in der Altersgruppe von 3 Jahren bis zum Beginn der Schulpflicht.
Bei Fragen zu Heilpädagogischen Kindertageseinrichtungen (Basisleistung II) wenden Sie sich an Frau Tröster (Tel.: 05241/852434) und zur Inklusion (Basisleistung I) an Frau Lakenbrink (Tel.: 05241/852442).
Weitere Informationen zum Herunterladen:
- AnsprechpartnerInnen Kindertageseinrichtungen
- Kita-Adressen (ohne Stadt Gütersloh, Stadt Verl und Stadt Rheda-Wiedenbrück)
- Satzung des Kreises Gütersloh über die Elternbeiträge in Tageseinrichtungen für Kinder vom 02.03.2020- gültig ab 01.08.2020
- Änderungssatzung vom 20.09.2021 zur Satzung des Kreises Gütersloh über die Elternbeiträge in Tageseinrichtungen für Kinder vom 02.03.2020- gültig ab 01.08.2022
- Beitragstabelle für Kindertageseinrichtungen ab 01.08.2023
- Beitragstabelle für Kindertageseinrichtungen ab 01.08.2024
- Antrag auf Erlass des Elternbeitrages zu Kindertageseinrichtung