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Beratung bei Verdacht auf Kindeswohlgefährdung
Alle Personen, die in beruflichem oder ehrenamtlichem Kontakt zu Kindern oder Jugendlichen stehen und nicht für einen anerkannten Träger der Jugendhilfe arbeiten sowie alle Berufsgeheimnisträger haben einen Anspruch auf Beratung durch das Jugendamt.
Zur Gruppe der Personen, die beruflich oder ehrenamtlich in Kontakt zu Kindern und Jugendlichen stehen, gehören z. B. Lehrkräfte von Musik- und Ballettschulen oder privaten Schulen, Sporttrainer und Trainerinnen, Ausbilder und Ausbilderinneninnen in Betrieben sowie viele andere Berufsgruppen.
Als Berufsgeheimnisträger werden im Gesetz u. a. Lehrkräfte, Ärzte, Hebammen, Pädagogen, Psychologen, Psychotherapeuten genannt.
Bei einem Verdacht auf eine mögliche Kindeswohlgefährdung nehmen Sie bitte Kontakt zur örtlichen Regionalstelle auf.
Regionalstelle Nord
Steinhagen, Halle (Westf.), Borgholzhausen, Werther (Westf.)
Präsenz: 05201/8145-0
E-Mail: regionalstellenord@kreis-guetersloh.de
Regionalstelle Ost
Rietberg, Schloß Holte-Stukenbrock, Langenberg
Präsenz: 05244/92745-0
E-Mail: regionalstelleost@kreis-guetersloh.de
Regionalstelle West
Harsewinkel, Versmold, Herzebrock-Clarholz
Präsenz: 05247/9235-50