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Partnerschafts-/Trennungs- und Scheidungsfragen
Mütter und Väter haben im Rahmen der Jugendhilfe Anspruch auf Beratung in Fragen der Partnerschaft, Trennung und Scheidung, wenn sie für ein Kind oder einen Jugendlichen zu sorgen haben oder tatsächlich sorgen.
Die Beratung soll helfen,
- ein partnerschaftliches Zusammenleben in der Familie aufzubauen,
- Konflikte und Krisen in der Familie zu bewältigen,
- im Falle der Trennung oder Scheidung die Bedingungen für eine dem Wohl des Kindes oder des Jugendlichen förderliche Wahrnehmung der Elternverantwortung zu schaffen.
Durch die Beratung soll gemeinsam mit den Eltern tragfähige und dauerhafte Lösungen zum Umgang mit den Kindern gefunden werden. Die betroffenen Kinder und Jugendlichen sind hieran angemessen zu beteiligen.
Mit der Beratung in Fragen der Partnerschaft, Trennung und Scheidung legt der Gesetzgeber ein Angebot zur Förderung der Erziehung in der Familie als Regelaufgabe der Jugendhilfe fest. Dies zeigt, wie wichtig er Beratung für die Sicherung familialer Beziehungen und für die Stärkung elterlicher Erziehungsverantwortung hält. Diese Beratung ist sowohl eine präventive Hilfe zur Krisenvorbeugung als auch eine aktuelle Hilfe bei manifesten Krisen und Konflikten.
Nachsorgend entfaltet sie ihre Bedeutung, indem sie sich das Ziel setzt, nach erfolgter Trennung und Scheidung die gemeinsame elterliche Verantwortung zu sichern und den Kindern nach Möglichkeit beide Eltern zu erhalten.
Die Beratung umfasst auch die Ausgestaltung des Umgangs- und Besuchrechts.
Ihre/n Ansprechpartner/in im BSD und die Sprechzeiten erfahren Sie über das Präsenstelefon der jeweiligen Regionalstelle, deren Telefonnummer erfahren Sie unter weitere Informationen.
Weitere Informationen zum Herunterladen:
- Sitz und Präsenztelefon Bezirkssozialdienst
(PDF-Datei / 4,89 KB)