HILFEN BEI ERZIEHUNGSFRAGEN

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Serviceportal Kreis Gütersloh 

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Erziehungsfragen, -probleme

Für Beratung, Information in unterschiedlichen familiären Problem- und Krisensituationen bieten die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Bezirkssozialdienstes (BSD) Kindern, Jugendlichen, Eltern und Alleinerziehenden ihre Hilfe an.

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Kindeswohlgefährdung/ Inobhutnahme

Von einer Kindeswohlgefährdung spricht man, wenn davon auszugehen ist, dass durch gewisse Umstände die positive und gesunde Entwicklung des Kindes akut oder langfristig beeinträchtigt bzw. gefährdet ist.

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Traurige Schülerin

Sexuelle Gewalt / Beratungsstelle Wendepunkt

"Wendepunkt", Anlauf- und Beratungsstelle bei sexualisierter Gewalt gegen Kinder und Jugendliche im Kreis Gütersloh.

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Partnerschafts-/ Trennungs- und Scheidungsfragen

Mütter und Väter haben im Rahmen der Jugendhilfe Anspruch auf Beratung in Fragen der Partnerschaft,  Trennung und Scheidung, wenn sie für ein Kind oder einen Jugendlichen zu sorgen haben oder tatsächlich sorgen.

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Jugendhilfe im Strafverfahren

Die Jugendhilfe im Strafverfahren (JuHiS), als gesetzlich vorgeschriebene Aufgabe des Jugendamtes, wird immer dann tätig, wenn ein Jugendlicher (14-17 Jahre) oder ein Heranwachsender (18-21 Jahre) eine Straftat begangen hat.

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