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Elterngeld, Elternzeit
Das Bundeselterngeld- und Elternzeitgesetz gilt seit dem 01. Januar 2007. Anspruchsberechtigte Mütter oder Väter können ihre Anträge postalisch direkt an den Kreis Gütersloh, Abteilung Jugend, 33324 Gütersloh richten.
Öffnungszeiten der Elterngeldstelle:
montags bis freitags: 08:00 Uhr bis 12:00 Uhr
sowie donnerstags 14:00 Uhr bis 17:30 Uhr
Sitz:
Kreishaus II Gütersloh Auf dem Stempel 5 33334 Gütersloh
Ausführliche Informationen zum Thema Elterngeld, Elternzeit finden Sie auf der offiziellen Internetseite des Ministerium für Generationen, Familie, Frauen und Integration des Landes Nordrhein-Westfalen:
Die Beantragung des Elterngeldes ist auch online möglich.
Unter folgendem Link gelangen Sie zum Online-Antrag und finden dort auch weitere Informationen zur Online-Antragstellung.
www.familienportal.nrw/elterngeld
Weitere Infos zum Elterngeld und Elternzeit
Weitere Informationen zum Herunterladen:
- Elterngeldantrag für Geburten bis 31.03.2024:
- Erläuterungen zum Elterngeldantrag
- Gewinnermittlung für Selbstständige vor der Geburt
- Gewinnermittlung für Selbstständige nach der Geburt
- Angaben zu Steuern und Sozialabgaben für Selbstständige
- Angaben zu Steuern und Sozialabgaben bei Erwerbstätigkeit außerhalb von Deutschland
- Elterngeldantrag für Geburten ab dem 01.04.2024:
- Erläuterungen zum Elterngeldantrag
- Gewinnermittlung für Selbstständige vor der Geburt
- Gewinnermittlung für Selbstständige nach der Geburt
- Angaben zu Steuern und Sozialabgaben für Selbstständige
- Angaben zu Steuern und Sozialabgaben bei Erwerbstätigkeit außerhalb von Deutschland