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Sonderseite - Antrag auf Leistungen für Geflüchtete aus der Ukraine
Sie sind aus dem Kriegsgebiet der Ukraine geflohen? Willkommen in Deutschland. Das Jobcenter Kreis Gütersloh möchte Ihnen schnellstmöglich helfen und Sie unterstützen.
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- Antragsunterlagen
- Onlineantrag
- Hinweis zur Leistungsauszahlung
- Info zum Jobcenter
- Weitere Informationen zu einem Aufenthalt
- Erstkontakt
- Weitere Sozialleistungen
Seit dem 01. Juni 2022 haben geflüchtete Menschen aus der Ukraine Anspruch auf Bürgergeld
Seit dem 01. Juni 2022 betreuen die Jobcenter die geflüchteten Menschen aus der Ukraine. Sofern die Voraussetzungen erfüllt sind, besteht ein Anspruch auf Bürgergeld (inkl. Krankenversicherung). Zudem können die Kosten für Unterkunft und Heizung in angemessener Höhe übernommen werden.
Neben diesen Unterstützungsleistungen erhalten Sie Zugang zu allen Förder- und Qualifizierungsangeboten, wie zum Beispiel Sprachkursen, Integrationskursen sowie zu Weiterbildungsmöglichkeiten. Das Jobcenter unterstützt Sie bei der Anerkennung Ihrer Berufsabschlüsse und arbeitet eng mit entsprechenden Behörden und Netzwerkpartnern zusammen.
Die Leistungen des Jobcenters wurden auch in einem Erklärvideo kurz zusammengefasst (Link zum Erklärvideo Leistungen / Link zum Erklärvideo Bildung und Teilhabe).
Voraussetzung für die Beantragung von Bürgergeld ist die Vorlage der sogenannten Fiktionsbescheinigung oder eines Aufenthaltstitels nach § 24 Abs. 1, des Aufenthaltsgesetzes (AufenthG).
Neben der Antragstellung bitten wir Sie ein Konto bei einer beliebigen deutschen Bank zu eröffnen und sich bei einer deutschen gesetzlichen Krankenkasse Ihrer Wahl anzumelden.
Um Wartezeiten bei der Antragsstellung zu vermeiden, melden Sie sich bitte telefonisch bei den unten genannten Dienststellen. Die notwendigen Antragsunterlagen händigen wir Ihnen zum Termin aus. Außerdem unterstützen wir Sie bei der Antragsabgabe.
Gerne können Sie Ihren Antrag auch schriftlich einreichen. Die Antragsformulare finden Sie nachfolgend auf dieser Seite.
Oder noch schneller: Sie stellen Ihren Antrag online.
Antragsunterlagen und Informationen
Grundantrag
Beiblatt "weitere Kinder" zum Grundantrag
Merkblatt Bürgergeld
Erstinformation
Kurzinformation zur Grundsicherung (Bürgergeld)
Vollmacht - Erlaubnis zur Auskunftserteilung an Dritte
Datenschutzrechtliche Einwilligung
Flyer zu Bildung- und Teilhabeleistungen
Weitere Informationen zu Bildung- und Teilhabeleistungen
Onlineantragstellung und Unterlagen online einreichen
Hinweis zur Leistungsauszahlung
Um die Zahlungen des Jobcenters reibungslos zu erhalten und sicher aufzubewahren, empfehlen wir Ihnen die Eröffnung eines deutschen Kontos.
Was ist, wenn ich jedoch kein Konto habe?
Sollten Sie dem Jobcenter keine Bankverbindung vorlegen, erhalten Sie die Leistungen durch einen Postscheck („Zahlungsanweisung zur Verrechnung”).
Das bedeutet, Sie können sich Ihre Leistungen bei jeder Auszahlungsstelle der Deutschen Post oder der Deutschen Postbank bar auszahlen lassen. Für eine Auszahlung nehmen Sie bitte neben dem Postscheck auch Ihren Pass oder Ihre ID-Card mit.
Für die Scheckausstellung entstehen Ihnen pauschale Kosten, die Ihnen direkt von der zustehenden Leistung abgezogen werden.
Bitte achten Sie darauf, dass ein Namensschild an Ihrem Briefkasten angebracht ist. Ansonsten kann es zu Problemen bei der Scheckzustellung kommen.
Was machen die Jobcenter?
- Jobcenter sind öffentliche Behörden, an die Sie sich kostenfrei wenden können.
- Jobcenter gewährleisten den Lebensunterhalt von Hilfesuchenden finanziell durch das Bürgergeld.
- Jobcenter betreuen die Personen und vermitteln sie an potenzielle Arbeitgeber.
- Jobcenter fördern Eingliederungsmaßnahmen und berufliche Weiterbildungen.
- Jobcenter unterstützen Sie bei speziellen Problemen, zum Beispiel durch Suchthilfe, Schuldnerberatung oder psychosoziale Betreuung.
Weitere Informationen gesucht?
Nachfolgend möchten wir Ihnen noch weitere Informationen zu einem Aufenthalt in Deutschland mitteilen.
Weitere Informationsangebote:
https://www.mkffi.nrw/menue/fluechtlinge/hilfen-waehrend-des-ukrainekrieges/ankommen
https://www.integrationsbeauftragte.de/ukraine
https://www.germany4ukraine.de/hilfeportal-ua
https://www.bmas.de/DE/Europa-und-die-Welt/Europa/Ukraine/ukraine.html
https://www.arbeitsagentur.de/ukraine
https://www.arbeitsagentur.de/arbeitslos-arbeit-finden/buergergeld/erklaer-videos-buergergeld
Wie erreiche ich das Jobcenter Kreis Gütersloh?
Sollten Sie mit uns erstmals Kontakt aufnehmen möchten, dann wenden Sie sich bitte an folgende Standorte:
Wohnort | Kontakt | E-Mail | Jobcenter-Anschrift |
Gütersloh, Harsewinkel, Rietberg, Schloß Holte-Stukenbrock und Verl | 05241 / 85 4300 | information-mitte@kreis-guetersloh.de | Jobcenter Kreis Gütersloh |
Herzebrock-Clarholz, Langenberg und Rheda-Wiedenbrück | 05241 / 85 4990 | leistungen-sued@kreis-guetersloh.de | Jobcenter Kreis Gütersloh |
Borgholzhausen, Halle (Westf.), Steinhagen, Versmold und Werther | 05241 / 85 4890 | leistungen-nord@kreis-guetersloh.de | Jobcenter Kreis Gütersloh |
Die zentrale E-Mail-Adresse des Jobcenters Gütersloh lautet: jobcenter@kreis-guetersloh.de
Weitere Sozialleistungen
Kindergeld für Geflüchtete aus der Ukraine
Automatische Übersetzung - Infos zum Google-Übersetzer
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