Örtlicher Beirat

Seit dem 01.01.2011 ist der örtliche Beirat in jeder gemeinsamen Einrichtung und in jeder Optionskommune verpflichtend im § 18 d SGB II vorgesehen. Die Beiräte haben die Aufgabe, die Jobcenter bei der Auswahl und Gestaltung der Eingliederungsinstrumente und -maßnahmen vor Ort zu beraten.

Am 5. März 2012 hat der Kreistag die Mitglieder des örtlichen Beirates berufen. Der örtliche Beirat setzt sich aus Vertretern der folgenden Institutionen zusammen:

  • Agentur für Arbeit Bielefeld
  • Arbeitsgemeinschaft der freien Wohlfahrtsverbände im Kreis Gütersloh
  • Berufskollegs
  • Deutscher Gewerkschaftsbund - Region Ostwestfalen-Lippe
  • Industrie- und Handelskammer Ostwestfalen zu Bielefeld
  • Kreishandwerkerschaft Gütersloh
  • Pro Wirtschaft GT GmbH
  • Regionalagentur
  • Städte und Gemeinden des Kreises Gütersloh
  • Unternehmerverband für den Kreis Gütersloh e.V.

 

Des Weiteren nehmen im Beirat Vertreter aller Fraktionen des Kreistages teil. Die Kreisverwaltung wird durch die Dezernentin 3 Bildung, Jugend und Soziales und den Dezernenten 5 Jobcenter sowie die Beauftragte für Chancengleichheit am Arbeitsmarkt des Jobcenters vertreten.