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Örtlicher Beirat
Seit dem 01.01.2011 ist der örtliche Beirat in jeder gemeinsamen Einrichtung und in jeder Optionskommune verpflichtend im § 18 d SGB II vorgesehen. Die Beiräte haben die Aufgabe, die Jobcenter bei der Auswahl und Gestaltung der Eingliederungsinstrumente und -maßnahmen vor Ort zu beraten.
Am 5. März 2012 hat der Kreistag die Mitglieder des örtlichen Beirates berufen. Der örtliche Beirat setzt sich aus Vertretern der folgenden Institutionen zusammen:
- Agentur für Arbeit Bielefeld
- Arbeitsgemeinschaft der freien Wohlfahrtsverbände im Kreis Gütersloh
- Berufskollegs
- Deutscher Gewerkschaftsbund - Region Ostwestfalen-Lippe
- Industrie- und Handelskammer Ostwestfalen zu Bielefeld
- Kreishandwerkerschaft Gütersloh
- Pro Wirtschaft GT GmbH
- Regionalagentur
- Städte und Gemeinden des Kreises Gütersloh
- Unternehmerverband für den Kreis Gütersloh e.V.
Des Weiteren nehmen im Beirat Vertreter aller Fraktionen des Kreistages teil. Die Kreisverwaltung wird durch die Dezernentin 3 Bildung, Jugend und Soziales und den Dezernenten 5 Jobcenter sowie die Beauftragte für Chancengleichheit am Arbeitsmarkt des Jobcenters vertreten.