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Versagung und Entziehung
Eine Versagung ist die Ablehnung eines Antrages, über den wegen fehlender Unterlagen nicht entschieden werden kann. Sie sind also einer Aufforderung Unterlagen einzureichen, nicht nachgekommen.
Eine Entziehung von Leistungen erfolgt, wenn Sie Unterlagen nicht einreichen, die von Ihnen angefordert wurden. Sie haben also auf eine Aufforderung zur Einreichung von Unterlagen nicht, nicht ausreichend oder nicht in genannter Frist reagiert.