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Aufhebung und Erstattung
Eine Aufhebung wird gemacht, wenn Ihr Anspruch auf Leistungen ganz oder teilweise entfallen ist bzw. entfällt. Dies kann z. B. der Fall bei einem Umzug oder einer Arbeitsaufnahme sein.
Eine Erstattung ergeht oft im Zusammenhang mit einer Aufhebung. In diesem Fall wurde festgestellt, dass mehr Leistungen an Sie ausgezahlt wurden, als Anspruch bestand. Sie müssen die Leistungen zurückzahlen. Jeder Volljährige erhält dabei seinen eigenen Bescheid über die Leistungen, die er zu viel erhalten hat.
Ob Sie die Leistungen überweisen müssen oder ob diese von Ihren monatlichen Leistungen einbehalten wird (Aufrechnung), können Sie in Ihrem Bescheid lesen.