Wegfall Nebenkostenprivileg
Keine Gebühren für Kabelfernsehen bei den Betriebskosten ab 1. Juli 2024


Zum 1. Juli 2024 fällt das sogenannte Nebenkostenprivileg weg. Vermieter dürfen ab diesem Zeitpunkt die Kosten für das Kabelfernsehen nicht mehr auf die Betriebskosten umlegen. Der Beitrag für Kabelfernsehen ist daher kein Bestandteil der Mietkosten mehr.

Durch den Wegfall des Nebenkostenprivilegs ist eine Übernahme der TV-Kabelgebühren durch das Jobcenter nicht mehr möglich.

Sollte der Vermieter die Miethöhe anpassen, ist über diese Veränderungen das Jobcenter Kreis Gütersloh zu informieren. Dies geht auch über die App und online.