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Vereinfachte Neuanträge bis 31.12.2021 möglich
Der vereinfachte Zugang zur Grundsicherung (Arbeitslosengeld II) wurde von der Bundesregierung bis zum 31. Dezember 2021 verlängert. Dadurch werden weiterhin die tatsächlichen Kosten für Unterkunft und Heizung übernommen und die Vermögensprüfung nur eingeschränkt durchgeführt.
Allgemeine Information zum Antragsverfahren und Ihren Ansprechpartner finden Sie auf unserer Seite unter Antragstellung.
Den vereinfachten Antrag sowie weitere Formulare für Ihren ALG II-Antrag in der jeweils aktuellen Fassung sowie Ausfüllhinweise und Merkblätter in Deutsch und vielen anderen Sprachen finden Sie zum Download auf unserer Seite unter Downloads.
Außerdem erhalten Leistungsberechtigte in der Grundsicherung automatisch im Mai 2021 eine Einmalzahlung von 150 Euro. Auch der Kinderbonus wird von der Familienkasse automatisch ausgezahlt. Gesonderte Antragstellungen sind nicht notwendig.
Informationen zum Kinderbonus finden Sie auf den Seiten der Familienkasse