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Vereinfachte Neuanträge bis 31.03.2022 möglich
Der vereinfachte Zugang zur Grundsicherung (Arbeitslosengeld II) wurde durch den Gesetzgeber bis zum 31. März 2022 verlängert. Dadurch werden weiterhin die tatsächlichen Kosten für Unterkunft und Heizung übernommen und die Vermögensprüfung nur eingeschränkt durchgeführt.
Allgemeine Information zum Antragsverfahren, Ihre Ansprechpersonen und Erklärvideos finden Sie auf unserer Seite unter Antragstellung.
Den vereinfachten Antrag sowie weitere Formulare für Ihren ALG II-Antrag in der jeweils aktuellen Fassung sowie Ausfüllhinweise und Merkblätter in Deutsch und vielen anderen Sprachen finden Sie zum Download auf unserer Seite unter Downloads.