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Übersendung von Weiterbewilligungsanträgen -
Das Jobcenter Kreis Gütersloh bietet eine weitere Dienstleistung an
Sie beziehen Leistungen nach dem SGB II und Ihr Bewilligungszeitraum endet in kürze? Dann wird Ihnen nun etwa vier Wochen vor Ablauf des Bewilligungszeitraums automatisch ein Informationsschreiben mit einem Weiterbewilligungsantrag vom Jobcenter zugeschickt. Erstmalig werden die Schreiben an die Bedarfsgemeinschaften verschickt, bei denen der Leistungsanspruch am 31.12.2021 endet.
Wenn Sie weiterhin auf Unterstützung des Jobcenters angewiesen sind, müssen Sie dieses Formular vollständig ausgefüllt und unterschrieben wieder einreichen. Neben dem Weiterbewilligungsantrag sind noch ergänzende Anlagen erforderlich. Die erforderlichen Anlagen werden in dem Informationsschreiben aufgelistet.
Bitte achten Sie darauf, den Antrag rechtzeitig einzureichen, damit eine lückenlose Zahlung von Leistungen gewährleistet werden kann.
Den Vordruck können Sie selbstverständlich auch telefonisch anfordern oder sich den Antrag hier herunterladen.