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Sofortzuschlag und Covid-19-Zulage 2022
Auf Grund des Gesetzes zur Regelung eines Sofortzuschlages für Kinder und einer Einmalzahlung an erwachsene Leistungsberechtigte der sozialen Mindestsicherungssysteme aus Anlass der COVID-19-Pandemie vom 12. Mai 2022 soll leistungsberechtigten Erwachsenen im Juli 2022 einmalig eine Zulage und Kindern ab Juli 2022 ein monatlicher Sofortzuschlag gezahlt werden.
Sofortzuschlag für Kinder
Den monatlichen Sofortzuschlag in Höhe von 20 Euro erhalten Kinder, Jugendliche und junge Erwachsene bis zur Vollendung des 25. Lebensjahres, die mit ihren Eltern oder einem Elternteil in einem Haushalt leben und Arbeitslosengeld II, Sozialgeld oder Leistungen für Bildung und Teilhabe nach dem SGB II beziehen. Ziel ist es, die Chancen für Kinder und Jugendliche zu verbessern. Der Sofortzuschlag wird erstmalig für den Monat Juli 2022 je Kind erbracht.
Einmalzahlung für höhere Lebenshaltungskosten
Leistungsberechtigte, die für den Monat Juli 2022 Anspruch auf Arbeitslosengeld II oder Sozialgeld haben und deren Bedarf sich nach der Regelbedarfsstufe 1 (Regelbedarf für Alleinstehende und Alleinerziehende) oder 2 (Regelbedarf für volljährige Partner) richtet, erhalten eine Einmalzahlung in Höhe von 200 Euro. Der Einmalbetrag soll erhöhte Lebenshaltungskosten und pandemiebedingte Ausgaben ausgleichen.
Für die genannten Leistungen ist kein separater Antrag erforderlich. Die Auszahlung des Zuschlages und der Zulage erfolgt gesondert und nicht zeitgleich mit den übrigen Leistungsansprüchen. Die Zahlung wird voraussichtlich Mitte Juli erfolgen. Die einzelnen Zahlungen werden Ihnen zum jeweiligen Auszahlungszeitpunkt auch schriftlich mitgeteilt.