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Schuljahr 2024/2025
Übernahme des Eigenanteils für Schulbücher und Lernmittel
Für Schülerinnen und Schüler die Bürgergeld (Leistungen nach dem SGB II) erhalten übernimmt das Jobcenter neben dem Schulbedarfspaket, auch den gesetzlich festgelegten Eigenanteil für Schulbücher und Lernmittel.
Dieser Eigenanteil wird vom Jobcenter Kreis Gütersloh auf Antrag ausgezahlt. Darüber hinaus gehende weitere Kosten können nicht übernommen werden.
Für eine Übernahme des Eigenanteils können Sie das nachfolgende Antragsformular nutzen oder alternativ den Antrag auch direkt online stellen. Es ist für jedes Kind ein gesonderter Antrag zu stellen. Der Eigenanteil wird dann vom Jobcenter Kreis Gütersloh in Form eines Pauschalbetrages auf Ihr dort bekanntes Konto überwiesen.
Hier kommen Sie zu den Anträgen: