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Erhöhung der Regelsätze zum 01.01.2022
Der Gesetzgeber hat zum 01. Januar 2022 eine Erhöhung der Regelbedarfe für Arbeitslosengeld II- bzw. Sozialgeld-Beziehende beschlossen.
Alleinstehende und Alleinerziehende Erwachsene erhalten dann 449 Euro und volljährige Partner jeweils 404 Euro im Monat. Die Regelsätze für Kinder und Jugendliche steigen ebenfalls.
Diese Regelsätze gelten ab Januar 2022 (Veränderung gegenüber 2021 in Klammern):
Alleinstehende / Alleinerziehende | 449 Euro (+3 Euro) |
Paare je Partner / Bedarfsgemeinschaften | 404 Euro (+3 Euro) |
Volljährige in Einrichtungen (nach SGB XII) | 360 Euro (+3 Euro) |
nicht-erwerbstätige Erwachsene unter 25 Jahre im Haushalt der Eltern | 360 Euro (+3 Euro) |
Jugendliche von 14 bis 17 Jahren | 376 Euro (+3 Euro) |
Kinder von 6 bis 13 Jahren | 311 Euro (+2 Euro) |
Kinder von 0 bis 5 Jahren | 285 Euro (+2 Euro) |
Ferner erhöht sich der Leistungsbetrag für die Ausstattung mit persönlichem Schulbedarf im ersten Schulhalbjahr von 103 Euro auf 104 Euro und für das zweite Schulhalbjahr von 51,50 Euro auf 52,00 Euro.
Eine persönliche Vorsprache oder ein gesonderter Antrag ist im Zusammenhang mit der Erhöhung der Regelsätze und des Schulbedarfspakets beim Jobcenter nicht notwendig. Die Neuberechnung auf die erhöhten Sätze wird automatisch durchgeführt und die pünktliche Auszahlung der erhöhten Bedarfe zum 01.01.2022 sichergestellt. Ab Mitte Dezember werden geänderte Bescheide versandt.
Weitere Details und die jeweils aktuellen Regelsätze finden Sie auf der Seite Geld zum Leben.