Neue Regelsätze zum 01.01.2021


Der Gesetzgeber hat zum 01.01.2021 eine Erhöhung der Regelbedarfe für Arbeitslosengeld II- bzw. Sozialgeld-Beziehende beschlossen.
Damit betragen die neuen Regelsätze:  446 Euro für Alleinstehende und Alleinerziehende (+14) • jeweils 401 Euro für volljährige Partner (+12) • für Kinder je nach Alter zwischen 283 und 373 Euro.

Eine persönliche Vorsprache oder ein gesonderter Antrag ist im Zusammenhang mit der Erhöhung der Regelsätze nicht notwendig. Die Neuberechnung auf den erhöhten Regelsatz wurde automatisch durchgeführt und die pünktliche Auszahlung der erhöhten Regelbedarfe zum 01.01.2021 sichergestellt. Ab Mitte Dezember wurden geänderte Bescheide versandt.

Der Regelbedarf soll insbesondere den notwendigen Bedarf für Ernährung, Bekleidung, Körperpflege, Hausrat, Bedarfe des täglichen Lebens sowie in vertretbarem Umfang auch für Beziehungen zur Umwelt und für eine Teilnahme am kulturellen Leben decken. Die Regelbedarfe werden aufgrund einer gesetzlichen Regelung jährlich überprüft und fortgeschrieben.

Weitere Details und die jeweils aktuellen Regelsätze finden Sie auf der Seite Geld zum Leben.